Energieausweis deckt Kosten auf
Der Gebäudeenergieausweis unterstützt bei der Suche nach einer effizienten Wohnung. Seit über zehn Jahren gibt es das praktische Dokument mit der markanten Farbskala schon. Und: Es ist viel mehr als eine nachhaltige Nettigkeit. Der Energieausweis kann helfen, Heizkosten zu sparen.

Wer genau hinschaut, hat mehr davon: Schon beim Blick in eine Wohnungsanzeige, spätestens aber bei der Besichtigung sollte man sich mit den Energiekenndaten einer Immobilie auseinandersetzen. Ein potenzielles Zuhause kann noch so gemütlich oder günstig erscheinen, wenn die Nebenkosten später in unerwartete Höhen schießen, kriegt jedes Wohnglück schnell einen Dämpfer.
Der Gebäudeenergieausweis liefert Daten und Fakten zur Energiesituation eines Hauses – übersichtlich und auf einen Blick. Eine Farbskala von Grün bis Rot deckt auf: Dieses Haus ist effizient. Oder: Finger weg! Hier wird Energie vergeudet. Der Energiekennwert einer Immobilie wird im Ausweis in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr angegeben. Je größer dieser Kennwert ist, desto höhere Kosten wird man vor Ort für seine warmen Füße einplanen müssen.
Zum Verständnis: Zwei Varianten
Den Gebäudeenergieausweis gibt es in zwei Varianten. Eine Version ist der sogenannte Bedarfsausweis. Für ihn wurde der zu erwartende Energiebedarf von Experten anhand zentraler Faktoren berechnet. Eigenschaften des Gebäudes wie Dämmung oder eine erfolgte Sanierung prägen die ermittelten Werte entscheidend.
Die andere Variante ist der verbrauchsorientierte Energieausweis. Hier resultieren die Energiekennwerte des Hauses aus dem, was seine Bewohner über die letzten drei Jahre verbraucht haben. Ob Verbrauchs- oder Bedarfsausweis, kann der Vermieter meist frei entscheiden. Eine Einschränkung gibt es nur bei Wohngebäuden mit Baujahr bis einschließlich 1977 und bis zu vier Wohneinheiten. Hier ist der bedarfsorientierte Energieausweis Pflicht.
Aufs Alter achten
Die unterschiedlichen Varianten des Gebäudeenergieausweises sind für Wohnungssuchende gleichermaßen praktisch: Einer ist ein Abbild der realen Verbrauchssituation der letzten Jahre. Der andere ist eine Expertenprognose anhand wichtiger Parameter.
Viel entscheidender als die Version, ist das Alter des Energieausweises. Denn das Dokument gilt für jeweils zehn Jahre. In einer Dekade kann in Sachen Effizienz viel geschehen. Ein Beispiel: Die Novelle der Energieeinsparverordnung von 2014 hat dem Energieausweis nicht nur eine Aufteilung in Effizienzklassen beschert – Gebäude werden seitdem auf der Farbskala auch strenger bewertet. Was 2011 noch gerade im gelben Bereich war, dürfte mittlerweile schon im roten Sektor liegen.
Fallstricke
Ein genereller Tipp deshalb: Schauen Sie auf einer Wohnungsbesichtigung ruhig genau hin, wann der Ausweis ausgestellt wurde. Denn es gilt der Tag der Ausstellung und nicht das Jahr. So erkennen Sie schnell, ob Ihnen ein veraltetes Dokument vorgelegt wird.
Ohne Energieausweis geht es übrigens heute nicht mehr. Bereits in der Anzeige zur Immobilie müssen Daten aus dem Schriftstück enthalten sein. Spätestens bei der Besichtigung muss der Vermieter das Original dann vorlegen. Tut er dies nicht, dann immer fragen. Denn er ist laut Gesetz dazu verpflichtet. Ist der Mietvertrag nämlich erst einmal unterschrieben, muss der Vermieter den Energieausweis nicht mehr vorzeigen. Außerdem sind spätere Mietminderungen oder Ähnliches wegen schlechter Energiekennwerte ausgeschlossen.