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Wohnungsauflösung für einen nahen Angehörigen | © M. Richter/pixabay

Wohnungsauflösung für einen nahen Angehörigen

Wenn beispielsweise ein lieber Angehöriger verstirbt, steht man schnell vor einer Menge zusätzlicher Aufgaben und Probleme, wie auch der Frage, wie man den Haushalt des Angehörigen auflöst, um die Wohnung dem Vermieter wieder übergeben zu können.

Wie eine Haushaltsauflösung von statten geht, wie Sie es sich etwas einfacher machen können und was Sie bei der Übergabe an den Vermieter beachten sollten, haben wir uns angeschaut. 

Wie funktioniert eine Haushaltsauflösung?

Nach dem Tod eines lieben Angehörigen, kommt dem Erben des Nachlasses zu, sich um die komplette Haushaltsauflösung zu kümmern. Dabei sollten Sie folgendes beachten. Durchsuchen Sie die Möbel nach Wertgegenständen, auch wenn uns dies im Normalfall die gute Erziehung eher verbietet, doch viele ältere Menschen verstecken in Ihrer Wohnung Geld oder Schmuck an den verrücktesten Stellen. Heben Sie Gegenstände auf, die einen emotionalen Wert für Sie haben. Möbel, die noch gut erhalten sind, können Sie an Gebrauchtwarenhäuser und Kleidung in die Altkleidersammlung geben. Nach dem Tod Ihres Angehörigen, könnten Sie die Wohnung übernehmen, indem Sie sich als Hauptmieter in den Mietvertrag eintragen lassen. Wenn Sie das nicht wünschen, haben Sie im Fall eines Todes ein Sonderkündigungsrecht. Der Mietvertrag kann dann innerhalb eines Monats außerordentlich gekündigt werden. Nach der Kündigung der Wohnung bleiben Ihnen drei Monate Zeit für eine fristgerechte Haushaltsauflösung. 

Hilfe für die Wohnungsauflösung 

Sie können die Haushaltsauflösung natürlich selbst vornehmen, vor allem, wenn der Angehörige in der gleichen Stadt wohnhaft war. Sie können es sich aber auch einfacher machen und professionelle Unternehmen beauftragen. Nach einem Todesfall hat man oft nicht den Kopf und die Energie, sich um eine Haushaltsauflösung zu kümmern, zumal dies nur eine der Aufgaben ist, die man in Verbindung mit solch einem Schicksalsschlag auf der Agenda hat. Hat der Verstorbene beispielsweise in Berlin gelebt, ist unter vielen anderen Anbietern zum Beispiel Turm-Umzüge eine der Spezialisten für die komplette Auflösung von Haus, Wohnung und Büro. Die meisten Unternehmen besichtigen im Vorfeld mit Ihnen gemeinsam die Wohnung und planen dann zusammen mit dem Auftraggeber alles Weitere. Wer dies nicht einrichten kann, hier selber vor Ort dabei zu sein, kann das inzwischen auch per Video-Call organisieren, somit kann man so zusätzlich sehr viel Zeit sparen. Diese Unternehmer arbeiten routiniert und übergeben dem Vermieter die Wohnung besenrein. Diskretion ist im Fall einer Haushaltsauflösung natürlich selbstverständlich, trifft das Team doch oft auf private Gegenstände und Aufzeichnungen. Der Preis einer Wohnungsauflösung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Frage, wieviel Sperrmüll entsorgt werden muss und ob sogar Sondermüll, wie Farben aus dem Keller oder eine alte Kühltruhe mit dabei sind.

Die Wohnungsübergabe

Sie haben die Wohnung Ihres verstorbenen Angehörigen aufgelöst beziehungsweise auflösen lassen? Dann kommt irgendwann der Tag der Übergabe der Wohnung. Damit die Übergabe stressfrei verläuft, gilt es folgende Dinge zu beachten. Wie schon erwähnt, muss die Wohnung zu 100% beräumt sein, das gilt auch für Nebenräume wie Keller oder Dachböden. Hat Ihr Angehöriger während der Mietzeit bauliche Veränderung vorgenommen, müssen diese in der Regel in den Urzustand zurückversetzt werden. Oft wird davon gesprochen, dass die Wohnung besenrein übergeben werden muss, was bedeutet, dass die Wohnung grob gesäubert sein muss. Renovieren müssen Sie die Wohnung nur, wenn im Mietvertrag eine Renovierungsklausel enthalten ist. Dem Vermieter müssen alle Schlüssel der Wohnung übergeben werden. Fehlt ein Schlüssel, kann der Vermieter Schadensersatz verlangen. Bei der Wohnungsübergabe wird der Vermieter ein Übergabeprotokoll anfertigen. Dort werden Schäden innerhalb der Wohnung festgehalten, Verschleißerscheinungen zählen allerdings nicht dazu. Die protokollierten Schäden können Ihnen in Rechnung gestellt werden, es sei denn, es handelt sich um Schäden, die bereits bei der Übernahme der Wohnung protokolliert worden sind. Wissen Sie nicht, wo sich das Übergabeprotokoll der Wohnung befindet, so hat der Vermieter selbstverständlich eine vom ehemaligen Mieter signierte Kopie in seinen Unterlagen, welche man sich im Vorfeld zusenden lassen sollte.