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So wünschen sich Wohnungsinhaber den Auszug ihrer Altmieter. | © mynemesis2011 via pixabay

Streit um die Mietkaution – was Mieter tun können

In Deutschland ist es üblich, dass beim Antritt eines Mietverhältnisses eine Kaution gezahlt wird. Nach dem Auszug wird sie aber oft zum Streitthema, weil sie zu spät zurückgezahlt oder teilweise einbehalten wird. Mieter sollten ihre Rechte kennen und wissen, was sie selbst tun können, um das Geld zurückzubekommen oder um erst gar keine Kaution zahlen zu müssen.

Was ist eine Mietkaution?

Die Mietkaution soll als Sicherheit für den Vermieter dienen, sodass er nicht auf den Kosten sitzen bleibt, die durch seinen Mieter verursacht worden sind. Sie wird zu Beginn des Mietverhältnisses gezahlt und darf nicht mehr als drei Nettokaltmieten betragen. Wenn eine Wohnung pro Monat 800 Euro kalt kostet, sind das aber bereits 2400 Euro. Es kann also um ganz schön viel Geld gehen, sodass es kein Wunder ist, dass es immer wieder zu Streitigkeiten kommt. Der Mieter darf die Kaution in drei Raten zahlen. Oft wird sie aber auf einen Schlag entrichtet.

Wie lange hat der Vermieter Zeit für die Rückzahlung der Kaution?

Eine allgemein anerkannte Frist für die Rückzahlung der Mietkaution gibt es nicht. Üblicherweise wird sie nach drei Monaten zurückgegeben. Da Vermieter aber bis zu sechs Monate Zeit haben, um Ersatzansprüche für durch den Mieter verursachte Schäden zu stellen, behalten viele die Kaution auch genauso lange ein. Vorher eine Rückzahlung zu erbitten, ist oft erfolgslos. Den Mieter stellt das natürlich vor ein Problem. Wahrscheinlich ist der Umzug in eine neue Wohnung schon erfolgt, sodass er bereits ein weiteres Mal eine Kaution leisten musste. Das bedeutet für ihn eine doppelte finanzielle Belastung. Hinzu kommt die Ungewissheit, ob er das Geld vollständig zurückbekommt. 

Kaution sollte man nach beanstandungsfreier Wohnungsübergabe ebenfalls direkt zurückbekommen. - © R-K via pixabay
Kaution sollte man nach beanstandungsfreier Wohnungsübergabe ebenfalls direkt zurückbekommen. (© R-K via pixabay)

Der Vermieter behält einen Teil der Kaution ein – darf er das?

Mieter sollten gut informiert sein und genau wissen, wann der Vermieter seine Grenzen überschreitet. Er darf die Kaution verwenden, um damit Kosten für echte Schäden zu decken, die ihm durch den Mieter entstanden sind. Dabei kann es sich zum Beispiel um einen Riss im Waschbecken handeln, der durch Außeneinwirkung entstanden ist. Der Mieter sollte in diesem Fall aber immer prüfen, ob eventuell seine Haftpflichtversicherung dafür aufkommt und die Schadensregulierung darüber abwickeln. Für gewöhnliche Abnutzungserscheinungen darf der Vermieter keine Kaution einbehalten. Er kann sie aber verwenden, um Rückstände aus einer Betriebskostenabrechnung zu begleichen.

Streitereien um die Mietkaution vermeiden

Laut einer Erhebung von Statista haben rund 65 % der Befragten bisher noch keine Probleme bei der Rückzahlung der Kaution gehabt. Allerdings geben auch 10 % an, dass ihnen zu Unrecht nur ein Teil zurückgezahlt wurde. Andere haben viel zu lange auf ihre Kaution gewartet oder mussten sogar einen Anwalt einschalten. Es kann also durchaus sinnvoll sein, ein paar Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen.

Quelle: Statista
Quelle: Statista

Bei Barkaution auf eine Quittung bestehen

Mietkautionen können dem Vermieter überwiesen oder in bar gezahlt werden. Wer sich für letzteres entscheidet, sollte sich die Zahlung quittieren lassen. Sonst lässt sich später nur schwer beweisen, dass das Geld gezahlt wurde. Wenn der Vermieter nach der Kündigung behauptet, er hätte nie eine Kaution erhalten, wird es oft sehr kompliziert, die geleistete Summe zurückzubekommen.

Eine Mietkautionsbürgschaft abschließen

Um unangenehmen Situationen zu vermeiden, besteht die Möglichkeit, anstatt eine Mietkaution zu zahlen, eine Mietkautionsbürgschaft bei einer Versicherung abzuschließen. Dabei zahlen Mieter einen festen monatlichen Betrag an eine dritte Partei, die für die Höhe der Kaution bürgt. Die Kautionszahlung zu Beginn des Mietverhältnisses entfällt dadurch. Außerdem kommt es nach der Kündigung der Wohnung nicht so schnell zu Streitereien aufgrund der Rückzahlung, denn der Vermieter kann sich bis zu sechs Monate lang an den Geber der Mietkautionsbürgschaft wenden und dort die Zahlung für Schäden einfordern. Sofern seine Forderungen berechtigt sind, bekommt er die Kosten von der Versicherung erstattet. Diese holt sich den betreffenden Betrag beim Mieter zurück. Wenn er keine Schäden reklamiert, kann er die Mietkautionsbürgschaft freigeben. Anschließend endet der Vertrag zwischen Mieter und Versicherungsgesellschaft.

Ein Übergabeprotokoll liefert noch mehr Sicherheit

Unabhängig davon, ob eine normale Mietkaution geleistet oder eine Mietkautionsbürgschaft zum Einsatz kommt, sollten Mieter auf ein Übergabeprotokoll bestehen. Darin wird der Zustand der Wohnung dokumentiert, sodass der Vermieter später keine Schäden reklamieren kann, die der Mieter gar nicht verursacht hat. Noch besser ist es, wenn zur Übergabe ein Zeuge mitgenommen wird, der bestätigen kann, dass das Protokoll angefertigt worden ist. Übrigens ist es empfehlenswert, bereits beim Einzug auf diese Form der Dokumentation zurückzugreifen. So lässt sich schnell feststellen, ob der Haarriss im Waschbecken schon vorher da war oder erst neu hinzugekommen ist.

Für den Fall der Fälle – Rechtschutz

In Anbetracht der dargelegten Herausforderungen und Vorsichtsmaßnahmen rund um die Mietkaution wird die Bedeutung einer soliden rechtlichen Absicherung besonders deutlich. Bei einer Mietkautionsbürgschaft wird jeder Anspruch des Vermieters durch die Versicherung gründlich geprüft. Das bedeutet, dass nicht jeder Schaden, den der Vermieter meldet, ohne Weiteres von der Versicherung anerkannt und beglichen wird. Es stellt sicher, dass nur berechtigte Forderungen geltend gemacht werden. Sollten Sie sich jedoch gegen eine Mietkautionsbürgschaft entscheiden, gewinnt die Absicherung durch eine zusätzliche Rechtsschutzversicherung umso mehr an Bedeutung.

Die R+V Rechtschutzversicherung ist in solchen Fällen ein unverzichtbarer Partner. Sie unterstützt Mieter nicht nur dabei, ihre Rechte durchzusetzen und übernimmt die Kosten für Anwälte und Gerichtsverfahren, sondern berät ihre Kunden auch präventiv. Die rechtliche Beratung kann dabei helfen, Streitigkeiten von vornherein zu vermeiden. Ein Rechtsschutz bietet Mieter so die Sicherheit, sich gegen unberechtigte Forderungen wehren zu können, ohne Angst vor hohen Anwalts- und Gerichtskosten haben zu müssen. Es ist eine sinnvolle Investition, die im Falle eines Rechtsstreits entscheidende Vorteile bietet. Sorgen Sie vor und schützen Sie sich proaktiv gegen mögliche Unannehmlichkeiten.