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Erste gemeinsame Wohnung | © Sucker4pain via pixabay

Clever Sparen: Zusammenziehen und Versicherungen zusammenlegen

Wer sich traut, endlich mit seinem Partner in eine gemeinsame Wohnung zu ziehen, kann direkt mehrere Versicherungen in eine gemeinsame zusammenführen und so in vielen Fällen richtig ordentlich Kosten sparen. Auch in Wohngemeinschaften besteht diese Möglichkeit, doch mit einigen Abstrichen.

Gemeinsame Versicherungen für Paare und Mitbewohner

Die erste gemeinsame Wohnung ist ein wichtiger Schritt in einer Beziehung. Auch Paare, die ihre Finanzen weiterhin trennen wollen, sollten über die Zusammenlegung einiger Versicherungen nachdenken. Dadurch lassen sich die monatlichen Fixkosten in vielen Fällen spürbar senken. Beispielweise können die Haftpflicht, die Hausratversicherung und die Rechtsschutzversicherung in Zukunft geteilt werden. Auch in WGs sollten die Verhältnisse geklärt werden. Hier ist es nicht immer möglich, gemeinsame Versicherungen abzuschließen. Trotzdem sollten sich alle Mitbewohner darüber bewusst sein, welche Arten der Absicherung notwendig sind.

Alle Haushaltsmitglieder sollten über eine Haftpflichtversicherung verfügen

Die Haftpflicht gehört zu den wichtigsten Versicherungen, die jeder Mensch besitzen sollte. Meist tun das bereits beide Partner, bevor sie zusammenziehen. Wenn sie ihre Haushalte zusammenlegen, können sie das Gleiche mit der Haftpflichtversicherung tun. Ein Versicherungsvergleich lohnt sich alle mal, um bestimmte Aspekte im Blick zu haben. Oft lohnt sich der Wechsel in eine Familienversicherung. Der ist bei zahlreichen Versicherern auch dann möglich, wenn das Paar nicht verheiratet ist. Bei der Zusammenlegung ist der richtige Zeitpunkt gekommen, um die Leistungen noch einmal zu überprüfen und sie gegebenenfalls an die veränderte Lebenssituation anzupassen. Wenn das Paar in eine Mietwohnung zieht, ist die Mitversicherung von Mietsachschäden oder eines Schlüsselverlustes sinnvoll.

Auch weitere wichtige Kriterien für die Privathaftpflicht wie die Kündigungsfrist, der Selbstbehalt und die Deckungssumme können bei Abschluss eines neuen Vertrages geändert werden.

WG-Leben - © congerdesign via pixabay
WG-Leben (© congerdesign via pixabay)

Gemeinsame Haftpflichtversicherungen für die Mitglieder einer Wohngemeinschaft sind in der Regel nicht möglich. Sofern es einen Hauptmieter gibt, haftet dieser gegenüber dem Vermieter. Die anderen WG-Mitglieder sollten sich ebenfalls versichern, denn die Privathaftpflicht kann auch außerhalb der eigenen Wohnung den finanziellen Ruin verhindern. Sie greift immer dann, wenn der Versicherungsnehmer einen Sach-, Vermögens- oder Personenschaden verursacht hat. Studierende sind meist über ihre Eltern versichert und fallen erst aus der Familienhaftpflicht, wenn sie ihre Erstausbildung abgeschlossen haben. Beim Einzug in eine WG sollten sie dennoch ihren Versicherungsstatus erfragen. 

Die Hausratversicherung schützt das Eigentum der Bewohner

Mit einer Hausratversicherung werden alle beweglichen Teile, die sich in der Wohnung befinden, abgesichert. Dazu gehören unter anderem die Möbel, elektronische Geräte, die Kleidung und vieles mehr. Auch Wertsachen lassen sich auf diese Weise bis zu einer bestimmten Summe versichern.

Sobald ein Paar zusammenzieht, kann es die Hausratversicherung zusammenlegen. Das ist meist auch dann möglich, wenn die beiden Partner nicht verheiratet sind. Üblicherweise bleibt der ältere Vertrag bestehen, während die später abgeschlossene Hausratversicherung aufgelöst wird. Bei vielen Anbietern besteht in solchen Fällen ein Sonderkündigungsrecht. Die individuellen Bedingungen sollten jedoch immer bei den jeweiligen Versicherern nachgefragt werden. Übrigens sollte eine Hausratsversicherung sowohl beim Kauf eines eigenen Hauses als auch in einer Mietwohnung abgeschlossen werden. Die Gebäudeversicherung, die beim Hauskauf oft abgeschlossen wird, kommt nämlich nur für Schäden an der Immobilie auf.

In Wohngemeinschaften ist die Lage ein wenig komplizierter, da nicht immer klar ist, wem welcher Hausrat gehört. Sofern der Hauptmieter eine Hausratversicherung abschließt, sind damit üblicherweise die Dinge in seinem Zimmer sowie der Hausrat in den Gemeinschaftsräumen abgesichert. Die Untermieter müssten dann jeweils noch eine eigene Hausratversicherung für ihre Zimmer abschließen. Manche Versicherer haben sich aber längst auf WGs eingestellt und bieten Policen, die den Hausrat aller Mieter abdecken. Allerdings sollten diese im Versicherungsvertrag namentlich genannt werden.

Die Mietrechtsschutzversicherung hilft bei Streitigkeiten mit dem Vermieter

Um eine Mietrechtsschutzversicherung abschließen zu können, wird zunächst eine Rechtsschutzversicherung benötigt. Paare können diese auch gemeinsam abschließen. In WGs sollte jeder seine eigene Versicherung aussuchen. Schließlich können hier auch die Mitbewohner zu Gegnern vor Gericht werden, da sie untereinander bei vielen Konstruktionen ebenfalls ein Mietverhältnis miteinander eingehen. Da ist zum Beispiel dann der Fall, wenn einer der Hauptmieter und die anderen nur Untermieter sind.

Partner in die Kfz-Versicherung eintragen

Wenn einer der beiden Partner ein Auto besitzt und den anderen damit fahren lässt, sollte er ihn bei seiner Kfz-Versicherung als Mitfahrer melden. Er wird dann entsprechend im Vertrag vermerkt. Natürlich lassen sich auch WG-Mitbewohner als Mitfahrer eintragen. Allerdings ist dabei zu bedenken, dass die Versicherungsprämie vor allem dann steigt, wenn viele verschiedene Personen oder junge Menschen unter 23 als Fahrer versichert werden sollen. Für große WGs ist diese Variante also nicht immer eine günstige Lösung.