- © Leandro Aguilar via pixabay
Rechtsanwältin | © Leandro Aguilar via pixabay

Neue Fassung des Wohnungseigentumsgesetzes

Das Wohnungseigentumsgesetz beschreibt Vorgaben für Handlungen, die Wohnungseigentümer bei der Verwaltung des Eigentums berücksichtigen müssen.

In seiner Urfassung wurde das Gesetz im Jahre 1954 erstmals verabschiedet. Seitdem hat es viele Anpassungen und Überarbeitungen erfahren. Die letzte Reform des Wohnungseigentumgesetzes, kurz WEG, stammt aus dem Jahre 2020. Für Eigentümer ist es wichtig, die grundlegenden Änderung aus der Reform zu kennen und darauf entsprechend zu reagieren. 

WEG-Reform 2020

Die WEG-Reform hat im Jahre 2020 zu einigen grundlegenden Änderungen geführt, die für Wohnungseigentümer ausgesprochen wichtig sind. Dies gilt nicht nur für Personen, die sich näher mit dem Kauf einer Eigentumswohnung befassen möchten: Die Änderungen richten sich auch an Eigentümer, die bereits lange im Besitz der Wohnung sind und die Verwaltung nach der bisherigen Gesetzgebung organisiert haben. Mit dem Inkrafttreten der Reform ist es für alle Wohnungseigentümer vorgeschrieben, die Gesetzgebung einzuhalten und gegebenenfalls Anpassungen in der Verwaltung und in anderen Bereichen vorzunehmen.

Wesentliche Punkte der WEG-Reform

Im Wesentlichen gibt es fünf Punkte, die sich im Rahmen der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes geändert haben. Das neue WEG ist wesentlich umfangreicher, es gilt, sich einmal mit den Änderungen auseinanderzusetzen. Die nachfolgend genannten fünf Punkte sind jedoch entscheidend und sollten von jedem Wohnungseigentümer verinnerlicht werden.

Verwalter bekommen mehr Recht bei Entscheidungen

Wohnungseigentumsgemeinschaften haben in der Regel einen Verwalter, der sich um die Verträge, um die Forderungen von Einlagen oder Hausgeld und um kleinere Reparaturen kümmert. Mit der Reform der WEG bekommt der Verwalter in den genannten Bereichen mehr Entscheidungskompetenz. So muss er die Eigentümergemeinschaft beispielsweise nicht mehr fragen, wenn eine kleinere Reparatur vorzunehmen ist.

Eigentümer bekommen mehr Rechte gegenüber der Verwaltung

Auch den Eigentümern und Eigentümerinnen werden durch die WEG-Reform mehr Rechte verliehen. Dies betreffen insbesondere Kündigungen und die Einsicht von Akten. Das Ziel ist es, bürokratische Hürden für beides abzubauen.

Änderungen bei den Eigentümerversammlungen

Künftig besteht die Verpflichtung, eine Einladung zur Eigentümerversammlung drei Wochen im Voraus zu versenden. Darüber hinaus gestattet das neue WEG ausdrücklich hybride Versammlungen. Dies bedeutet, dass eine Anwesenheitsplicht nicht mehr gegeben ist und die Versammlung auch online oder in einem Mix abgehalten werden kann. Zudem entfallt die Mindestanzahl der Teilnehmer für eine Beschlussfähigkeit der Eigentümergemeinschaft.

Bauliche Veränderungen werden erleichtert

Bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum benötigten bislang einen zustimmenden Beschluss. Künftig können Eigentümer auf diesen Beschluss verzichten, wenn sie die Kosten für die baulichen Veränderungen selbst tragen. Für Beschlüsse ist künftig grundsätzlich eine einfache Mehrheit ausreichend.

Zertifizierungen für die Verwalter

Bislang benötigten Hausverwalter keine Zertifizierung. Dies ändert sich ab dem Ende des Jahres 2022. Eigentümer von Immobilien, die einen Verwalter einstellen, können dann eine Zertifizierung für die zu erledigenden Aufgaben verlangen. Somit schafft die WEG-Reform in einigen Punkten Sicherheit, die bislang eher offen waren und nicht selten zu Unstimmigkeiten geführt haben.

Informationen über die Rechte und Pflichten aus dem WEG einholen.

Mit dem Erwerb von Wohnungseigentum ergeben sich für den Eigentümer Rechte und Pflichten. Beides ist im Wohnungseigentumsgesetz geregelt. Für Wohnungseigentümer gilt es, die wesentlichen Grundlagen der Vorgaben des WEG zu kennen. Dies gilt insbesondere dann, wenn das Eigentum erst kürzlich erworben wurde oder wenn eine größere Änderung des Gesetzes durch die Regierung vorgenommen wurde. Es gehört zu den Aufgaben des Wohnungseigentümers, sich über die jeweiligen Vorgaben zu informieren. Neben umfassenden Informationen im Internet gibt es praxisnahe Literatur, wie das „Praxishandbuch Wohnungseigentum“ von Haufe, die die wesentlichen Vorgaben des Wohnungseigentumsgesetzes erklärt und für den Laien ansprechend aufbereitet. Bei offenen Fragen und Problemen helfen Beratungsstellen oder Rechtsanwälte weiter, die sich auf Wohnungs- und Immobilieneigentum spezialisiert haben. Dank der vielfältigen Informationsquellen ist es nicht schwer, sich über Änderungen und Anpassungen im Gesetz zu informieren und die aktuellen Rechte und Pflichten zu kennen, die mit dem Erwerb und dem Besitz von Wohneigentum in Zusammenhang stehen.