In Bannewitz haben die Architekten von NHzwo einen modernen Neubau auf einen alten Wehrturm gesetzt.

Ganz individuell geplant

Mit einem Architekten lassen sich Zeit, Geld und Nerven sparen.

Architekten sind Freiberufler wie Ärzte oder Rechtsanwälte. Sie sind nach dem Grundverständnis ihrer Berufsordnung als Sachwalter ihres Bauherrn unterwegs. Wer einen Architekten beauftragt, holt sich Sachverstand und guten fachlichen Rat in das zwar noch nicht gebaute, aber in Gedanken durchaus schon bestehende Haus. Dafür bekommt der Architekt ein Honorar, das durch eine gesetzliche Honorarordnung geregelt wird. Über den Daumen sind das – wenn er für alle Aufgaben, auch Leistungsphasen genannt, eines Bauprojekts beauftragt wird, etwa zehn Prozent der Bausumme, also der Baukosten ohne Grundstück. Bei anderen Arten der Beauftragung, zum Beispiel beim Kauf eines „schlüsselfertigen" Hauses bei einem Bauträger, fallen vergleichbare Kosten ebenfalls an, nur sind sie meist in der Gesamtkalkulation „versteckt", für den Bauherrn also nicht sichtbar.

Keine Scheinalternativen

Die Beauftragung eines Architekten hat handfeste Vorteile: In jeder Phase des Baugeschehens, also bei der Planung, bei der Auswahl und der Beauftragung von Bauunternehmen und Handwerkern, bei der Bauleitung auf der Baustelle und nicht zuletzt bei der Endabnahme des Bauwerks wird der Bauherr von einem Fachmann begleitet. Dieser steht strikt auf seiner Seite. Der Planungsberater eines Schlüsselfertig-Anbieters hingegen ist den Interessen, auch den finanziellen, seines Arbeit- oder Auftraggebers verpflichtet. Er steht im Falle eines Streits also auf der Gegenseite. Spätestens dann müsste ein Bauberater hinzugezogen werden, der dann auf Stundenlohn-Basis berät. Ein weiterer Fakt: Beim Schlüsselfertig-Anbieter kann es passieren, dass der Bauherr nur Scheinalternativen bei den Baustoffen und Produkten zur Auswahl gestellt bekommt, da der Unternehmer Verträge über die Abnahme bestimmter Produkte in großer Zahl hat. Möglicherweise soll unter verschiedenen Kunststofffenstern ausgewählt werden – ein Holzfenster wird jedoch gar nicht erst gezeigt. Der Architekt hingegen ist frei in der Auswahl der Produkte und Handwerker. Er kennt Firmen, die das Gewünschte anfertigen können. Dies muss keineswegs preisintensiver sein als die oft überteuert angebotenen Standardprodukte.

Objektive Beratung

Drittens: Beim „Alles aus einer Hand"-Anbieter sind Risikozuschläge und Profite der Subunternehmer von vornherein eingepreist. Der Architekt hingegen ermittelt, oft in konkurrierenden Ausschreibungsverfahren, den besten und preisgünstigsten Anbieter für bestimmte Leistungen, mit denen der Bauherr dann individuelle Verträge abschließt. Das erhöht die Transparenz und senkt die Kosten. Der Architekt bereitet diese Verträge fachgerecht vor, der Bauherr muss nur unterschreiben. Oft bestehen langjährige Vertrauensverhältnisse zwischen Architekt und Handwerker, von denen der Bauherr profitiert. Der Architekt darf selbst nichts an der Vergabe von Leistungen verdienen, er wird immer nur für seine Planung und Bauleitung bezahlt. Daher kann er objektiv beraten. Architekten stehen keineswegs nur für große und „besondere" Bauvorhaben zur Verfügung. Schon bei kleinen Vorhaben wie einem Bad-Umbau oder einem Anbau an ein Siedlungshäuschen können erfahrene Architekten für einen kosten- und termingerechten Bauablauf sorgen. Obendrein bekommt der Auftraggeber noch einen Mehrwert, der gar nichts extra kostet: Das Bad, der Anbau oder das ganze Haus ist individuell gestaltet und hebt sich aus der Masse heraus. Benedikt Hotze, BDA (HK)

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