Ganz individuell geplant
ARCHITEKTENKAMMER VERWALTET BERUFSSTAND
Seit 2002 ist die Berufsbezeichnung „Architekt" in Sachsen gesetzlich geschützt und die Architektenkammer Sachsen als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit umfassenden Rechten und Pflichten für die Selbstverwaltung des Berufsstandes und für die Berufsvertretung betraut. Inzwischen sind ca. 2900 Architekten, Innenarchitekten, Garten- und Landschaftsarchitekten und Architekten für Stadtplanung/Stadtplaner in die Architekten- sowie in die Stadtplanerliste eingetragen. Immer Mitte des Monats gibt es kostenfreie Bauherrenberatungen der Architektenkammer Sachsen in Dresden, Leipzig und Chemnitz. Bauherren, Haus- und Wohnungseigentümer sowie alle am Bauen Interessierten erhalten erste allgemeine Hilfe zur Orientierung zu Themen für Neu- und Altbau: Bauweisen, Zusammenspiel aller Gebäudebestandteile, Energie sparen, Bauschäden und anderes. Sie bekommen Antwort auf Fragen wie: Wer plant mein Haus? Wie finde ich einen Architekten? Wer koordiniert die Bauarbeiten? Wer löst baulich technische Probleme? Welche Aufgaben hat der Bauherr in der Bauvorbereitung? Termine unter www.aksachsen.org