- © Bildquelle: Hans Braxmeier / pixabay
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Wie setzen sich eigentlich die aktuellen Gastarife zusammen?

Mittlerweile wird der Energiemarkt in Deutschland nicht mehr nur von den großen Grundversorgern bestimmt.

In den letzten Jahren ist die Liberalisierung nicht nur in der Strom-, sondern auch in der Gasversorgung vorangeschritten. Bundesweit sind es mehr als 1.000 Anbieter, die um Verbraucher konkurrieren. Regional haben Kunden im Schnitt die Wahl zwischen 100 verschiedenen Gasanbietern. Ein Wechsel bedeutet oft großes Sparpotenzial. Einiges ist neben dem Preis beim Vergleich von Gastarifen aber noch parallel zu beachten, um den passenden Anbieter finden!

Woraus setzen sich die Gaskosten überhaupt zusammen?

Unterschiedliche Preise resultieren daraus, dass sie sich aus verschiedenen Komponenten zusammensetzen. Diese können je nach Anbieter unterschiedlich gewichtet sein. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes sind hinsichtlich der Gaskosten diese Preiskomponenten entscheidend:

● Kosten, die für die Förderung und den Import von Gas anfallen
● Transportkosten für Importeure und Verteiler (inklusive Gewinnmargen)
● Kosten für den Transport zum Endverbraucher bzw. den Netzen der Ortgasversorgungsunternehmen (kurz: OVU)
● Vertriebskosten
● Erdgassteuer
● Mehrwertsteuer

Hinweis: Wie hoch die einzelnen Preiskomponenten je nach Gasanbieter ausfallen, schwankt zum Teil erheblich. Entscheidend ist unter anderem auch, in welchen Mengen ein Unternehmen Gas vom Förderer abnimmt.

Neben den Preisen, die von den verschiedenen Gasanbietern angeboten werden, sind weitere Tarifdetails zu berücksichtigen. Wir haben für Sie vier zusätzliche Vertragsinhalte zusammengefasst, die beim Gastarifvergleich relevant sind.

Preisgarantie

Einige Anbieter garantieren Ihnen beim Abschluss eines Gastarifes für einen bestimmten Zeitraum einen festen Preis. Vorteilhaft ist dabei, dass Sie im Falle steigender Gaspreise weiterhin den alten bzw. günstigeren Preis zahlen. Nachteil ist jedoch, dass Sie bei fallenden Gaspreisen ebenfalls an die Preisgarantie gebunden sind und dann den vergleichsweise höheren Preis zahlen.

Mindestvertragslaufzeit

Beim Vergleich verschiedener Gasanbieter sollten Sie darauf achten, dass die vertraglich festgeschriebene Mindestlaufzeit des Tarifs so kurz wie möglich ist. Bei einigen Gaslieferanten wird Neukunden beim Vertragsabschluss eine Mindestlaufzeit von vier Wochen angeboten. Das hat den Vorteil, dass Sie auf die Marktentwicklung reagieren und bei Schwankungen zeitnah zu einem günstigeren Anbieter wechseln können. Mehr als maximal 6 Monate sollte die minimale Vertragslaufzeit nicht betragen.

Bonuszahlungen

Viele Gasanbieter werben mit Bonuszahlungen für Neukunden. Was zunächst vorteilhaft klingt, ist jedoch mit Vorsicht zu genießen. Achten Sie unbedingt darauf, wann die Bonuszahlung laut Vertrag ausgezahlt wird. Ist dies erst nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit der Fall, wird der Bonus genutzt, um Kunden länger an den Tarif zu binden. Achten Sie bei der Wahl des Gasanbieters entsprechend darauf, dass der Bonus bereits während der Mindestvertragslaufzeit ausgezahlt wird.

Kündigungsfrist

Bei den Grundversorgern für Gas ist die Kündigungsfrist gesetzlich festgelegt und beträgt zwei Wochen. Bei Verträgen anderer Anbieter ist vertraglich geregelt, welche Kündigungsfrist gilt. Sie gibt vor bis wann Sie spätestens vor Ende der Laufzeit des Gastarifvertrages kündigen müssen, um den Tarif zum Laufzeitende ordnungsgemäß wechseln zu können.