Autor: sz-immo -

Schädlinge in der Wohnung

Wer muss sich kümmern und wer bezahlt?

Haben sich die Schädlinge erst einmal in der Wohnung angesiedelt, muss schnell gehandelt werden, um sie sicher wieder loszuwerden. - © luckypic - Fotolia.com
Haben sich die Schädlinge erst einmal in der Wohnung angesiedelt, muss schnell gehandelt werden, um sie sicher wieder loszuwerden. (© luckypic - Fotolia.com)

Sollte vor einem Umzug oder auch nach einem Neueinzug festgestellt werden, dass man Besuch von diversen kleinen „Gästen" in der Wohnung hat, hat das selten mit Unreinlichkeit der Vormieter oder eigener Vernachlässigung zu tun. Die eine oder andere Spinne sorgt sogar dafür, dass weniger Insekten in der Wohnung sind, als ohne sie. Nur, wenn nichts gegen einen Schädlingsbefall getan wird, kann es zu Problemen führen.

Hat man solche ungebetenen Gäste entdeckt, sollte man erst einmal Ruhe bewahren und nicht gleich an einen Auszug aus der Wohnung denken. Die meisten dieser Schädlinge lassen sich mit einfachen Mitteln wieder vertreiben.

Ab wann spricht man von Schädlingsbefall?

Eine genaue Definition, was alles zu Schädlingen zählt, ist schwer zu finden. Liegt es doch oft daran, wie viele oder wie oft die ungeliebten Besucher auftreten. Wegen so genannter Vorratsschädlinge, wie Motten oder Silberfische, muss kein Kammerjäger bemüht werden. Grundsätzlich kann jedoch gesagt werden, dass sobald die Gesundheit, zum Beispiel bei Ratten oder Kakerlaken, betroffen ist, sollte gehandelt werden.
Dies trifft auch zu, wenn die bauliche Beschaffenheit des Hauses durch Holzwürmer, Holzwespen oder ähnliches in Mitleidenschaft gezogen wird.

Wer muss im Falle des Falles dafür aufkommen?

Motten, Ameisen oder ähnliche Plagegeister können mit handelsüblichen Präparaten verscheucht oder beseitigt werden. Größere Ungeziefer wie Wespen, Ratten, Mäuse müssen dringend dem Vermieter gemeldet werden, da dieser im Regelfall die Kosten für die Beseitigung übernehmen muss.
Sollte jedoch festgestellt werden, dass der Befall nachweislich durch eine Vernachlässigung durch den Mieter eingetreten ist, muss der Mieter für die Kosten aufkommen.