Mietschuldenfreiheitsbestätigung
Der Vermieter ist bei Beendigung eines Wohnraummietverhältnisses nicht verpflichtet, seinem bisherigen Mieter eine sog. Mietschuldenfreiheitsbestätigung zu erteilen.
BGH, Urteil vom 30.09.2009 - Aktenzeichen VIII ZR 238/08 Erstmals hatte sich nunmehr der Bundesgerichtshof mit der Frage eines Mieteranspruchs auf Erteilung einer Mietschuldenfreiheitsbestätigung zu beschäftigen.
Dabei hat der Bundesgerichtshof den Anspruch des Mieters verneint. Der Vermieter hat also bei Beendigung des Mietverhältnisses keine Pflicht, dem Mieter auf dessen Verlangen eine Mietschuldenfreiheitsbestätigung auszuhändigen. Die bisherige Praxis nach Ende eines Mietverhältnisses sah vor, dass der Mieter sich vom Vermieter eine Mietschuldenfreiheitsbestätigung aushändigen lässt.
Diese benötigt er in der Regel auch bei der Bewerbung auf eine neue Mietwohnung, denn viele Vermieter bestehen vor Unterzeichnung eines Mietvertrages darauf, dass durch den alten Vermieter bestätigt wird, dass der Mieter in der Vergangenheit für eine andere Wohnung die Miete vollständig und immer pünktlich gezahlt hat. Die zukünftige Vermietungspraxis muss nunmehr nach dem vorbezeichneten BGH-Urteil anders aussehen und sich entsprechend umstellen.
Da die Vermieter keine Mietschuldenfreiheitsbestätigung mehr ausstellen müssen, kann das Fehlen einer solchen bei der Wohnraumsuche auch nicht bedeuten, dass der Mieter beim alten Vermieter noch Mietschulden hat oder die Miete nicht pünktlich zahlte.