Anzeige aufgeben
Logo evolver estate
www.sz-online.de
  • Anzeige aufgeben
    • Wohnen
      • Immobilien zur Miete
        • Mietwohnungen
        • Häuser mieten
        • Grundstück mieten
        • Garage / Stellplatz mieten
      • Immobilien zum Kauf
        • Eigentumswohnungen
        • Häuser kaufen
        • Grundstück kaufen
        • Garage / Stellplatz kaufen
      • Beliebte Angebote
        • Wohnungen in Dresden
        • Wohnen in Bautzen
        • Wohnen in Görlitz
        • Wohnen in Pirna
    • Gewerbe
      • Gewerbeimmobilien finden
        • Büro / Praxis
        • Einzelhandel / Ladenflächen
        • Gastronomiefläche / Pension
        • Hallenflächen
        • Lagerflächen
      • Beliebte Gewerbeangebote
        • Hallenflächen in Dresden
        • Ladenflächen in Dresden
        • Büros in Dresden
    • Ratgeber
      • Energie
      • Hausfinanzierung
      • Bauen & Ausbauen
      • Wohnen & Einrichten
      • Balkon & Garten
      • Planen & Finanzieren
      • Umzug
    • Anbieter
    • Mein Konto
    • Anzeige aufgeben
      1. Startseite
      2. Ratgeber
      3. Recht
      4. Kann der Makler eine...
      Autor: Rechtsanwältin Alexandra Zschörnig - am 15.03.2016

      Kann der Makler eine Immobilie wirksam für den Kaufinteressenten reservieren?

      In der Maklerpraxis häufig anzutreffen sind sog. Reservierungsvereinbarungen mit dem Kaufinteressenten, die ggf. auch noch mit einer Reservierungsgebühr versehen sind. 

      Wegweiser durch den Paragraphendschungel - © p365.de - Fotolia.com
      Wegweiser durch den Paragraphendschungel (© p365.de - Fotolia.com)

      Hier stellt sich zunächst die Frage, ob der Makler dem Interessenten überhaupt wirksam eine Reservierung versprechen kann. Darüber hinaus ist die Frage zu klären, ob eine sog. Reservierungsgebühr zugunsten des Maklers wirksam vereinbart werden kann.

      Die Reservierung soll Parteien verpflichten, die Immobilie während eines bestimmten Zeitraum dem Kaufinteressenten als Vertragspartner zu reservieren und keinem anderen Dritten anzubieten.

      Wird die Vereinbarung oder Zusicherung vom Makler getroffen, ist sie grundsätzlich unzulässig und damit unwirksam. Reservieren kann der Immobilienmakler kein Objekt, da sein Auftraggeber – der Eigentümer – in seiner Entscheidungsmöglichkeit des Vertragsabschlusses immer frei bleibt. Er selbst kann entscheiden, mit wem er einen Kaufvertrag abschließt und kann auch während einer vom Makler zugesicherten Reservierung einen solchen Kaufvertrag mit einem Dritten abschließen.

      Die Reservierung kann der Makler selbst nur dann eingehen, wenn er sich zuvor vom Eigentümer als Alleinmakler beauftragen lassen hat oder aber er vermittelt die Reservierung nur zwischen Eigentümer und Interessent, wobei dann der Eigentümer dem Interessenten die Reservierung zusichert (nicht der Makler!).

      Eine Reservierungsgebühr ist nur wirksam, wenn die Obergrenze für eine angemessene Reservierungsgebühr von 10 – 15 % der ansonsten geschuldeten Provision eingehalten wird. Außerdem darf die Vereinbarung zur Zahlung einer Reservierungsgebühr nicht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Maklers enthalten sein. Eine solche Klausel / AGB wäre unwirksam.

      Eine entsprechende Vereinbarung kann unter Einhaltung der Obergrenze nur individuell mit dem Interessenten ausgehandelt werden. Alexandra Zschörnig Rechtsanwältin Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

      (29.03.2010)


      Angebote in Dresden

      Wohnungen in Dresden Immobilien in Dresden Haus kaufen in Dresden

      Stadtteile in Dresden

      Wohnungen in Dresden-Neustadt Wohnungen in Dresden-Löbtau Wohnungen in Dresden-Altstadt Wohnungen in Dresden-Klotzsche

      Über sz-immo

      Auf dem Immobilienportal sz-immo.de finden sich alle Angebote und Services aus dem großen Immobilienmarkt der Sächsische Zeitung sowie viele weitere Online-Inserate zu Wohn- und Gewerbeimmobilien. Das umfangreiche redaktionelle Angebot gibt Kauf- und Mietinteressenten zudem nützliche Tipps und Hinweise vom Mietrecht bis zur Finanzierung.

      Kontakt
      DDV Sachsen GmbH
      Ostra-Allee 20
      01067 Dresden
      info@sz-immo.de
       
      • Impressum
      • AGB
      • Verbraucherhinweis
      • Datenschutz
      • Mediadaten
      © 2021 DDV Sachsen GmbH
      realisiert durch  evolvergroup
      Folgen Sie uns