Wohnraumförderung in Sachsen

Der Freistaat bietet verschiedene Förderprogramme.

Mit verschiedenen Programmen ermöglicht der Freistaat Sachsen die Förderung von Wohnraum. - © michael schade - Fotolia.com
Mit verschiedenen Programmen ermöglicht der Freistaat Sachsen die Förderung von Wohnraum. (© michael schade - Fotolia.com)

Bauherren können bei ihren Vorhaben finanziell unterstützt werden. Schwerpunkte der Förderung in Sachsen liegen auf den Gebieten energetische Sanierung, Mehrgenerationenwohnen und Wohneigentum.

Wohneigentum

Seit 2008 existiert in Sachsen ein Programm, das den Erwerb von selbstgenutztem Wohnraum in innerstädtischen Lagen fördert. Damit sollen nicht nur Anreize geschaffen werden, sich für Wohneigentum zu entscheiden. Es ist auch beabsichtigt, die Attraktivität innerstädtischen Wohnens zu erhöhen.

Gefördert wird der Erwerb eines bestehenden Wohngebäudes oder einer Eigentumswohnung bzw. der Erwerb eines zur Umnutzung vorgesehenen Gebäudes. Vorraussetzung ist dabei, dass im Zuge des Erwerbs Um- und Ausbau- sowie Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden.

Bei der Wohneigentumsförderung handelt es sich um ein Ratendarlehen. Anträge werden bei der Sächsischen Aufbaubank gestellt.

Mehrgenerationenwohnen

Dort kann auch die Förderung für das Mehrgenerationenwohnen beantragt werden. Dieses Förderprogramm des Freistaates Sachsen besteht seit 2007.

Das Programm unterstützt bauliche Maßnahmen, die bestehenden Wohnraum einer generationengerechten Anpassung zuführen. Zu diesen Maßnahmen zählt beispielsweise die Veränderung von Grundrissen, der Einbau von Aufzügen, die Verbreiterung von Türen, die bauliche Veränderung des Sanitärbereichs und vieles mehr.

Energetische Sanierung

Die energetische Sanierung bestehenden innerstädtischen Wohnraums ist die dritte Säule der Wohnraumförderung in Sachsen.

Gefördert wird dabei zum Beispiel die Verbesserung der Wärmedämmung. Auch die Verbesserung der Energieeffizienz und der Einsatz erneuerbarer Energien sind förderfähig.

Die Darlehen für die energetische Sanierung bewegen sich in einer Höhe zwischen 5.000 und 50.000 Euro je Wohnung.