Vorsprung durch Rücklage
Immobilienbesitzer sollten Kosten für Reparaturen vorab einplanen.
Wer eine neu gebaute Eigentumswohnung kauft, der kann sich damit vermutlich noch etwas Zeit lassen. Für alle anderen Immobilienbesitzer gilt: Die Kosten für Reparaturen sind einzukalkulieren. Das betrifft Eigenheimbesitzer genauso wie Besitzer von Eigentumswohnungen. Aber bei Letzteren hängt noch eine ganze Gemeinschaft dran. Braucht das Treppenhaus mal wieder einen neuen Anstrich? Sind die Fenster renovierungsbedürftig oder ist die Heizungsanlage veraltet? Klar ist: Reparaturen oder Instandhaltungsarbeiten fallen regelmäßig an – und sollten nicht zu lange hinausgezögert werden. „Nur so kann man Schäden an der Substanz vorbeugen und den Wert der Immobilie erhalten", sagt Stefanie Binder von der Bausparkasse BHW. „Instandhaltungsrücklagen sind für Hausbesitzer unverzichtbar." Deshalb gehöre die Bildung von Reserven auch laut dem Wohneigentumsgesetz zu einer „ordnungsgemäßen Verwaltung" der eigenen Immobilie. Wie hoch die Rücklage ausfällt und wofür sie verwendet wird, beschließt die Eigentümergemeinschaft. Stefanie Binder empfiehlt, diese Rücklage nicht zu niedrig anzusetzen. „Das rächt sich sonst in Form hoher Sonderumlagen bei größeren Reparaturen." Aber: Eine gesetzliche Regelung oder klare Berechnungsmethode gibt es nicht. Entscheidend sind Alter und Zustand der Anlage, die letzte Modernisierung und Größe sowie Ausstattung der Immobilie. Einer Verordnung über wohnungswirtschaftliche Berechnungen zufolge werden höchstens 7,10 Euro pro Quadratmeter und Jahr als Rücklage gebildet – wenn die Wohnung jünger als 22 Jahre ist. Zwischen 23 und 32 Jahren sind es neun Euro, darüber höchstens 11,50 Euro. Für eine 75 Quadratmeter große Wohnung in einer 15 Jahre alten Anlage ergibt sich eine monatliche Instandhaltungsrücklage von 44,38 Euro. Tipp: Die Anlage von einem Baufachmann prüfen lassen, um einen Instandhaltungsund Kostenplan aufzustellen. (sz-immo)