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      Autor: sz-immo - am 18.03.2016

      Unsachgemäß verlegte Fußböden: was tun?

      Wenn neue PVC-Böden muffig riechen, dann kann das an einem unsachgemäßen Fußbodenaufbau liegen. Restfeuchtigkeit in Beton- und Estrichböden ist leider keine Seltenheit. Liegt der Verdacht vor, dass der Boden nicht ausreichend trocknen konnte, bevor der Bodenbelag verlegt wurde, sollte schnellstens eine Mängelanzeige beim verantwortlichen Bauunternehmen geschaltet werden.

      Fußbodenbelag muss fachgerecht verlegt werden, sonst kann es zu Mängeln wie Geruchsbildung kommen. - © rossler - Fotolia.com
      Fußbodenbelag muss fachgerecht verlegt werden, sonst kann es zu Mängeln wie Geruchsbildung kommen. (© rossler - Fotolia.com)

      Verräterischer Geruch

      Der muffige Geruch des PVC-Bodens entsteht durch eine chemische Reaktion zwischen dem Bodenbelag und dem Kleber, der zum Verlegen des Belags verwendet wird. Die Reaktion wird wiederum nur ausgelöst, wenn Feuchtigkeit wirkt.

      Geruchsneutrale Böden sind die Norm

      Nach deutschem Baurecht müssen Fußböden geruchsneutral verlegt werden. Die beauftragte Fachfirma hat dementsprechend für eine mängelfreie Ausführung Sorge zu tragen. Ist die Ausführung nicht frei von Mängeln, so muss das entsprechende Unternehmen innerhalb der gesetzlichen Fristen für die Beseitigung der Schäden Sorge tragen. Gegebenenfalls muss der ausführende Handwerkerbetrieb sogar den Bodenbelag entfernen und gegen einen neuen, fachgerecht verlegten Belag ersetzen.

      Erster Schritt: Mängelanzeige

      Bei einer Geruchsbelästigung sollte also in jedem Fall reagiert werden. Die Mängel müssen bei der Firma, die den Boden verlegt hat, anzeigt werden. Die Beschwerde kann telefonisch vorgetragen werden. Reagiert das Unternehmen nicht, sollte eine Beschwerde auf schriftlichem Weg folgen.

      Klageweg bei uneinsichtigen Handwerkerbetrieben

      Wenn das ausführende Unternehmen auch auf die schriftliche Mängelanzeige nicht reagiert oder sich defensiv gegen eine Mängelbeseitigung verweigert, so hat der Geschädigte das Recht, den Schaden auf Kosten des schadenverursachenden Unternehmens durch eine andere Fachfirma beseitigen zu lassen. Der Rechnungsstellung wird leider nur selten Folge geleistet, sodass hier der Gerichtsweg der reguläre Rechtsweg ist.

      Über sz-immo

      Auf dem Immobilienportal sz-immo.de finden sich alle Angebote und Services aus dem großen Immobilienmarkt der Sächsische Zeitung sowie viele weitere Online-Inserate zu Wohn- und Gewerbeimmobilien. Das umfangreiche redaktionelle Angebot gibt Kauf- und Mietinteressenten zudem nützliche Tipps und Hinweise vom Mietrecht bis zur Finanzierung.

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