Treppenlifte: Welche Arten gibt es und welche Zuschüsse sind möglich?

Die Kosten für den Treppenlift müssen Sie nicht vollständig aus eigener Tasche bezahlen. Haben Sie einen Pflegegrad, übernimmt die deutsche Pflegekasse einen gewissen Teil des Kaufpreises. Sie erhalten einen finanziellen Zuschuss in Höhe von maximal 4.000 Euro. Sollten Sie mit weiteren Pflegebedürftigen zusammenwohnen, lassen sich die Zuschüsse zusammenlegen. Maximal möglich sind 4 Personen bzw. 16.000 Euro Zuschuss. Eine detaillierte Ausführung der möglichen Zuschüsse für Treppenlifte sowie weitere Informationen können Sie unter anderem beim bekannten Hersteller thyssenkrupp Home Solutions nachlesen.

Die bekannte KfW Förder-Bank betreibt das Programm "Altersgerecht Umbauen" und unterstützt Sie beim Kauf Ihres Treppenlifts. Sie erhalten einen KfW-Zuschuss von bis zu 10 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Sie bekommen von der FörderBank maximal 6.250 Euro. In Kombination mit dem Pflegezuschuss erhalten Sie im Optimalfall über 10.000 Euro. Ist der Einbau von einem Treppenlift medizinisch notwendig lassen sich die Ausgaben als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen.

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