Sieben Prozent mehr

- © Picasa
(© Picasa)

„Der neue Dresdner Mietspiegel zeigt die Dynamik am Wohnungsmarkt", sagte die für Wohnen zuständige Bürgermeisterin Kristin Klaudia Kaufmann bei der Vorstellung des Mietspiegels Ende vergangenen Jahres. „Die Mieten in unserer Stadt steigen weiter." Die ortsübliche Vergleichsmiete sei in den vergangenen beiden Jahren von durchschnittlich 5,70 Euro auf 6,09 Euro pro Quadratmeter geklettert. „Das entspricht einer Erhöhung um 6,8 Prozent", so Kristin Klaudia Kaufmann. Allerdings sei die Entwicklung in den einzelnen Wohnungsmarktsegmenten mitunter sehr verschieden. „Die geringsten Mieten mit durchschnittlich 4,45 Euro pro Quadratmeter werden für Wohnungen mit einfacher Ausstattung gezahlt." Gerade in diesem preiswerten Segment sei jedoch der Anstieg am stärksten. Die Bürgermeisterin sieht dafür mehrere Gründe: „Die Mietspiegeldaten sind ein Beleg dafür, dass es immer weniger preiswerte Wohnungen in Dresden gibt", sagt sie und nennt Gründe. „Das resultiert einerseits aus Sanierungen von Wohnungen, die nicht mehr den heutigen Standards entsprechen." Außerdem würden gerade dort relativ häufig Mieterwechsel stattfinden. „Und nicht selten nutzen die Vermieter die Neuvermietung für eine Erhöhung der Miete." Für moderne und hochwertig ausgestattete Wohnungen bewegen sich die Mieten in Lagen wie Blasewitz und Loschwitz aktuell im Durchschnitt bei bis zu 8,50 Euro pro Quadratmeter.

Im bundesweiten Trend

Dresden liegt damit ganz im bundesweiten Trend. Denn die ortsübliche Vergleichsmiete in Sachsens Landeshauptstadt findet sich im Mittelfeld der deutschen Großstädte. In München liegt der Wert mit 10,73 Euro weit darüber, in Stuttgart mit 8,44 Euro ebenso, und sogar in Hannover ist Wohnen mit 6,51 Euro Vergleichsmiete noch teurer. „Moderate Mieten sind ein wichtiger Standortfaktor", macht die Bürgermeisterin deutlich. Es dürfe nicht sein, dass Facharbeiter und junge Familien unserer Stadt den Rücken kehrten, weil sie sich hier keine Wohnung leisten könnten. „Eine städtische Wohnungspolitik muss darauf ausgerichtet sein, die Grundversorgung mit Wohnraum für Haushalte mit geringem Einkommen zu sichern", stellt Kristin Klaudia Kaufmann klar. Kompensation verspricht sie sich von der Gründung einer städtischen Wohnungsgesellschaft: „Die Beschlussvorlage steht im 1. Quartal 2017 auf der Tagesordnung des Stadtrats." Weitere Steuerungsmöglichkeiten bestehen nach Aussage von Kaufmann im Erwerb von Belegungsrechten für günstigen Wohnraum und im Aufbau einer Wohnberatung.

Seit Anfang Januar in Kraft

Der Mietspiegel 2017 gilt seit dem 1. Januar 2017 und bis zum 31. Dezember 2018. Wie in den Vorjahren handelt es sich um einen qualifizierten Mietspiegel gemäß Paragraf 558 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Er wurde in der Projektgruppe Mietspiegel von den Interessenvertretern der Mieter und der Vermieter anerkannt. Die im Mietspiegel ausgewiesene ortsübliche Vergleichsmiete dient der Begrenzung von Mieterhöhungsverlangen in bestehenden Mietverträgen. Damit ist der Mietspiegel zugleich Informationsquelle und Ordnungsrahmen für die Mietvertragsparteien. Für den neuen Mietspiegel wurden 1 900 Mieterinnen und Mieter mündlich über ihre Wohnung und die Höhe der Miete befragt. Wohnungsunternehmen stellten weitere 1 500 Datensätze bereit. Die Datenerhebung und -auswertung erfolgte nach wissenschaftlichen Regeln durch das Institut GEWOS. Die Kommunale Statistikstelle hat die Erhebung und Auswertung der Daten begleitet. (sz-immo)

Der Mietspiegel ist in den Bürgerbüros und Stadtkassen gegen eine Schutzgebühr von zwei Euro erhältlich. Darüber hinaus finden Sie den Mietspiegel sowie weitere Informationen auch online unter www.dresden.de/mietspiegel