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      4. Ein Brunnen spart Kosten
      Autor: sz-immo - am 21.03.2016

      Ein Brunnen spart Kosten

      Wird Leitungswasser als Nutzwasser verwendet, bezahlt man das verbrauchte Trinkwasser sowie Abwassergebühren. Hier kann ein Brunnen eine kostengünstige Alternative darstellen – unter gewissen Voraussetzungen.

      So rentiert sich ein Grundwasserbrunnen nur bei oberflächig liegendem Grundwasser. Denn je tiefer gegraben oder gebohrt werden muss, desto höher werden die Baukosten. Ideal ist eine Grundwassertiefe bis sieben oder maximal zehn Meter. In Einzelfällen lohnen sich auch noch Brunnentiefen bis 20 Meter, dann müssen allerdings Bohrungen angestellt werden.
      Infos zur Tiefe des jeweiligen Grundwasserspiegels liefern die Wasserversorger oder das jeweilige Wasserwirtschaftsamt.

      Das Wasser im Brunnen kann z.B. zum Gießen des Gartens genutzt werden und spart somit kostbares Trinkwasser aus der Leitung. - © DonSaru - Fotolia.com
      Das Wasser im Brunnen kann z.B. zum Gießen des Gartens genutzt werden und spart somit kostbares Trinkwasser aus der Leitung. (© DonSaru - Fotolia.com)

      Sachliche Planung

      Neben Kosten für Grabung oder Bohrung, Rohre, Filter, Pumpe und Schachtringe und den eigentlichen Brunnenbau lohnt es sich durchaus, einen Bodengutachter einzukalkulieren. So weiß der Grundstücksbesitzer über die genaue Tiefe und das tatsächliche Volumen des verfügbaren Grundwasserlagers sowie die Bodenart Bescheid. All diese Faktoren beeinflussen ihrerseits die Kosten für den Brunnenbau. Weiterhin sollten verschiedene Angebote von Baufirmen eingeholt werden. Wichtig ist hier die Begehung der zukünftigen Baustelle – nur so können die Kosten von den Experten realistisch eingeschätzt werden.

      Rechtliche Hintergründe

      Brunnen können nicht einfach nach Gutdünken gebaut werden. Es gibt auch für diese Bauvorhaben eine Genehmigungs- oder Meldepflicht. Es gibt in Deutschland zwar keine einheitliche Regelung, doch die private Nutzung von Grundwasser für Bewässerung und den Haushalt ist grundsätzlich zulässig. Ausnahmen bilden beispielsweise Wasserschutzgebiete. Generell sollte bereits vor der Planungsphase bei der zuständigen Behörde nachgefragt werden.

      Über sz-immo

      Auf dem Immobilienportal sz-immo.de finden sich alle Angebote und Services aus dem großen Immobilienmarkt der Sächsische Zeitung sowie viele weitere Online-Inserate zu Wohn- und Gewerbeimmobilien. Das umfangreiche redaktionelle Angebot gibt Kauf- und Mietinteressenten zudem nützliche Tipps und Hinweise vom Mietrecht bis zur Finanzierung.

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