Autor: Von Thessa Wolf -

Aufwendiger, aber sicherer

Seit Ende März ist sie in Kraft – die neue Wohnimmobilienkreditrichtlinie. Konstanze Seidel, Dresdner Büroleiterin der DKB Grund GmbH, erklärt, was das für den Verbraucher bedeutet.

Konstanze Seidel, Dresdner Büroleiterin der DKB Grund GmbH - © DKB
Konstanze Seidel, Dresdner Büroleiterin der DKB Grund GmbH (© DKB)

Es war lange darum gerungen worden: Seit dem 21. März ist die neue Wohnimmobilienkreditrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Die Richtlinie fasst nahezu 60 Din A-4-Seiten – nicht jedes Detail ist für die künftigen Kreditnehmer interessant. Konstanze Seidel, die Dresdner Büroleiterin der DKB Grund GmbH, weiß, was sich für den Verbraucher – und für Kreditinstitute und Vermittler im Segment Immobilienfinanzierung – ändert.

Gute Kreditinstitute und Vermittler beraten ihre Kunden bereits umfassend und seriös – also genau das, wozu sie alle jetzt verpflichtet werden. War ein neues Gesetz überhaupt nötig?

Die Neuerungen sollen Kunden künftig europaweit einheitlich zum einen frühzeitig, besser und umfangreicher informieren, zum anderen aber auch vor falschen Entscheidungen schützen. Banken und Vermittler werden verpflichtet, bei einer Beratung professionell und im besten Interesse des Verbrauchers zu handeln.

Was beinhaltet denn eine professionelle Beratung im besten Interesse des Kunden?

Zunächst muss man sagen, dass die Wohnimmobilienkreditrichtlinie keine obligatorische Beratungspflicht durch den Vermittler oder Banken vorsieht. Im Falle einer Beratung werden aber Mindeststandards definiert. So muss der Berater bzw. Vermittler den Kunden darüber informieren, ob dieser ein Entgelt für die Beratung zu zahlen hat und auf welche Produktpalette sich die Empfehlung bezieht. Darüber hinaus hat er beispielsweise anzugeben, ob er nur für einen Kreditgeber, für mehrere oder unabhängig tätig ist. Der Berater muss sich dann neben der persönlichen und finanziellen Situation auch über die Bedürfnisse und Wünsche des Verbrauchers informieren und ihm darauf basierend unter Berücksichtigung spezieller, sich aus der persönlichen Kundensituation ergebender Risiken einen oder mehrere geeignete Kreditverträge empfehlen.

Welche Auswirkungen wird das neue Gesetz haben?

Was das Thema Beratung angeht, so haben gute Finanzierungsberater sich auch schon vor der neuen Richtlinie eingehend mit der persönlichen und finanziellen Situation des Kunden beschäftigt und dabei natürlich großen Wert darauf gelegt, Ziele und Wünsche bei der Auswahl der Finanzierungsbausteine und der Bankpartner zu berücksichtigen. Hier sehen wir also keine wesentliche Veränderung.

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