Autor: sz-immo -

Anfrage vor Antrag

Wer bei der Hausplanung auf Nummer sicher gehen will, stellt vor dem Bauantrag eine Voranfrage. Der Landbesitz allein rechtfertigt nicht in jedem Fall das eigene Bauvorhaben. Hat man ein Grundstück gekauft, heißt das nicht, dass man nun ein Haus völlig nach Gutdünken darauf bauen kann. Zur Sicherheit kann eine Bauvoranfrage an die zuständige Behörde gestellt werden.

Wer vorher fragt, geht beim Hausbau auf Nummer sicher. - © LaCatrina - Fotolia.com
Wer vorher fragt, geht beim Hausbau auf Nummer sicher. (© LaCatrina - Fotolia.com)

Da es für viele Gegenden und Gemeinden Bebauungspläne gibt, ist ein Bauherr, was das Erscheinungsbild seines künftigen Hauses betrifft, oftmals stark gebunden. In diesen Verordnungen ist auch niedergeschrieben, ob das entsprechende Landstück überhaupt bebaut werden darf.

Auch wenn es keinen solchen expliziten Plan gibt, muss sich ein Gebäude in die gewachsene Umgebung einfügen – wobei diese Regelung deutlichen Interpretationsspielraum lässt.

Baugenehmigung oder nicht

Da besonders für individuelle Bauvorhaben eine Baugenehmigung vom zuständigen Bauamt erforderlich ist und in vielen Fällen nicht klar ist, ob diese auch tatsächlich erteilt wird, sollte ein Bauherr unbedingt auf Absicherung setzen.

Ob man für sein Projekt überhaupt eine Genehmigung bekommen kann, lässt sich durch eine sogenannte Bauvoranfrage abschätzen. Selbst vor dem Erwerb eines Stück Baulandes kann so von der Behörde eine verbindliche Auskunft gefordert werden – dieser Bauvorbescheid ist oft eine unverzichtbare Sicherheit.

Wer reicht Anfrage und Antrag ein?

Die Voranfrage kann selbst bei der zuständigen Behörde eingereicht werden. Der eigentliche Bauantrag hingegen kann nur von einem sogenannten Bauvorlage-Berechtigten gestellt werden. Normalerweise handelt es sich dabei um den das Vorhaben betreuenden Architekten. Die jeweiligen Zuständigkeiten, Richtlinien und Verfahren sollte man im Vorfeld bei der Gemeinde erfragen, denn es gibt hier keine bundesweit verbindlichen Standards.

Übrigens gibt es auch genehmigungsfreie Bauvorhaben, wie es zum Beispiel bei vielen Einfamilienhäusern mit verbindlichem Plan zur Bebauung und sichergestellter Grundstückserschließung der Fall ist. Was für die jeweilige Region aber tatsächlich gilt, sollte immer bei der zuständigen Gemeinde erfragt werden.