Als Hausbesitzer auf Nummer sicher gehen
Eigentum verpflichtet. Und zwar dazu, das eigene Grundstück auch für andere sicher zu halten. Mit dem Kauf eines Eigenheims verwirklichen sich viele einen langgehegten Traum. Doch der Traum kann schnell zum Albtraum werden, wenn auf dem eigenen Grund und Boden jemand zu Schaden kommt.
Als Eigentümer eines Hauses oder einer vermieteten Immobilie trägt man die Verantwortung für die Sicherheit auf seinem Grundstück. Hausbesitzer unterliegen der sogenannten Verkehrspflicht. Diese Pflicht ist in Artikel 14 des Grundgesetzes verankert. Dort heißt es schlicht: Eigentum verpflichtet. Diese Verpflichtung schließt mit ein, dass der Eigentümer potenzielle Gefahrenquellen auf seinem Grundstück beseitigt, sodass andere Personen keinen Schaden erleiden. In angemessenen Zeitabständen müssen Grundstücksbesitzer daher ihr Haus, das Grundstück und anliegende Wege dahingehend kontrollieren, ob sie sicher sind oder potentielle Gefahrenquellen bergen.
Worauf ist zu achten?
Die Ausgleichszahlungen im Falle eines Unfall oder eines Sachschadens können Jahre andauern und zu einer starken finanziellen Belastung für den Hausbesitzer werden. Dem gilt es vorzubeugen:
Im Dunkeln ist die Gefahr für Stürze größer. Daher sollten Hausbesitzer Wege und vor allem Treppen auf ihrem Grundstück gut ausleuchten.
Der Grundstücksbesitzer ist ebenso für die an das Grundstück angrenzenden Gehwege verantwortlich. Diese müssen kontrolliert und je nach Jahreszeit von Schnee, Eis und Laub befreit werden.
Lose Dachziegeln oder unzureichend befestigte Dachaufbauten wie Satellitenschüsseln und Antennen stellen eine große Gefahr dar. Einmal im Jahr sollte daher eine Dachkontrolle eingeplant werden. Zusätzliche Kontrollen sind nach Stürmen und heftigen Unwettern sinnvoll.
Morsche Äste und Baumstämme können herunterfallen und Personen, Autos oder andere Häuser treffen. Bäume sollte man daher regelmäßig begutachten, spätestens nach jedem Sturm oder Unwetter.
Gefahr geht auch von Teich- und Badeanlagen sowie Baugruben aus. Diese müssen mit Zäunen oder anderen Absperrmitteln abgesichert werden.
Kommen Haus- und Grundstücksbesitzer ihrer Verkehrspflicht nicht ausreichend nach und entsteht ein Sach- oder Personenschaden, dann haften sie dafür. In den meisten Fällen bedeutet dies, dass finanzielle Entschädigungen zu leisten sind. Eine beschädigte Autoscheibe lässt sich vielleicht noch gut bezahlen. Stürzt jedoch eine Person auf dem glatten Gehweg oder wird von einem herabfallenden Dachziegel getroffen und dabei schwer verletzt, können die Kosten drastisch in die Höhe schnellen. Um auf solche Fälle vorbereitet zu sein, ist es ratsam eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen. Die greift jedoch nicht, wenn die Immobilie vermietet wird. Vermietern ist zu raten, sich über Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht-Versicherungen zu informieren und sich für eine Grundbesitzerhaftpflicht zu entscheiden, die für Personen- und Sachschäden auf einem vermieteten Grundstück aufkommt.
Wer denkt, er brauche keine entsprechenden Sicherungsmaßnamen oder eine Versicherung, weil er der einzige Nutzer des Grundstücks ist, wird im Schadenfall eines Besseren belehrt. Denn es spielt keine Rolle, wer zu Schaden gekommen ist. Eigentümer haften gleichermaßen für Besucher, den Zeitungsausträger oder unbefugt auf dem Grundstück spielende Kinder. Als Besitzer sollte man daher mit entsprechenden Maßnahmen vorbeugen und für den Ernstfall eine Versicherung abschließen.