- © Yvonne Huijbens
| © Yvonne Huijbens

Vorschriften für Hausbesitzer - Nicht alles ist bei der Gestaltung erlaubt

Wenn man selbst Besitzer eines Eigenheims werden möchte und vielleicht ein Haus kaufen oder sogar eines bauen will, schwingt doch immer der Traum von einer gewissen Gestaltungsfreiheit mit. Man ist nicht mehr auf einen Vermieter angewiesen und kann innerhalb und außerhalb seiner eigenen vier Wände tun und lassen, was man will. Wenn es allerdings soweit ist, kommt die Ernüchterung.
Vor allem bei der Außengestaltung des Eigenheims, sprich der Fassade oder auch dem Garten ist eben nicht alles erlaubt. Beispielsweise will die Farbe der Wand wohl gewählt sein oder die Hecke darf nur eine bestimmte Höhe, Farbe oder Form haben. Was dabei alles zu beachten ist, haben wir an dieser Stelle zusammengefasst.

Grundsätzliches

Generell ist erst einmal das erlaubt, was nicht verboten ist. Ein Beispiel: Ist man Besitzer einer Doppelhaushälfte, muss man seine Hälfte nicht unbedingt der des Nachbarn anpassen. Allerdings gibt es dennoch einiges, was man bedenken sollte, um nicht hinterher möglicherweise Probleme mit den Behörden oder den Nachbarn zu bekommen. Vor einigen Jahren war der Fall eines Hausbesitzers im Niederbayrischen Landshut prominent in den Medien. Der zog den Zorn der Behörden auf sich, da die Stadt der Meinung war, dass eine knallgrüne Farbe nicht ins Stadtbild passe, Baudenkmäler in der Nachbarschaft störe und sogar deren Aussagekraft mindere.
Kleinere Veränderungen am Eigenheim sind jedoch in der Regel möglich, wie beispielsweise das Anbringen eines neuen Briefkastens. Der ist zwar generell für Hausbesitzer keine Pflicht, trotzdem ist er notwendig, damit die Post auch sicher ankommt. Briefkastenbeispiele sehen sie z.B. in der Cenator Kollektion.

- © unsplash.com, Alexander Andrews
(© unsplash.com, Alexander Andrews)

Bebauungsplan

Ein Bebauungsplan oder auch B-Plan dient dazu, die Art und Weise zu regeln, wie die Grundstücke im Ort bebaut werden sollen. Darin liest man wie auf welchen Flächen gebaut werden darf. Manche Flächen müssen zudem komplett freigelassen werden. Dabei gibt es verschiedene Arten von Bebauungsplänen, die sich in Umfang und Detailreichtum von Ort zu Ort unterscheiden können.
In der Regel können folgende Punkte in einem B-Plan festgeschrieben sein:

•der spätere Zweck des Baugebiets
•Zahlen zu Geschossen und Grundflächen
•Bauweise (offen oder geschlossen)
•Bebauungstiefe
•Baulinien samt Grenzen und Abständen
•Form des Dachs
•Hausfarbe
•Baumaterialien
•Etc.

Für Hauseigentümer bedeutet das, dass das Aussehen maßgeblich vom Bebauungsplan eines Ortes beeinflusst werden kann. Deshalb sollte man sich beim Bau oder der Sanierung eines bereits bestehenden Gebäudes ausführlich über den vorliegenden B-Plan informieren.
Der Innenraum eines Hauses wird glücklicherweise weniger davon beeinflusst. Denn der Innenausbau, Haustechnik, Energieträger sowie die Ausrichtung des Hauses sind in der Regel nicht davon betroffen.

Gestaltungssatzung eines Ortes

Vor allem Städte und Dörfer, die besonders auf Nachhaltigkeit setzen oder historisch ausgerichtet sind, richten sich häufig nach einer sogenannten Gestaltungssatzung. Die soll unter anderem dafür sorgen, dass neu errichtete Gebäude sich in das allgemeine Bild einfügen. So macht es beispielsweise keinen Sinn, ein modernes Haus in einen historischen Altstadtkern zu bauen. Bauherren und Hausbesitzer sollten sich hier ebenfalls beim zuständigen Bauamt informieren und sich über die möglicherweise gültige Gestaltungssatzung des Ortes informieren. Die kann sowohl die äußere Erscheinung des Hauses und auch die Gestaltung des Gartens betreffen.

Gebäude unter Denkmalschutz

Ist man Besitzer einer Immobilie, die unter Denkmalschutz steht, sind die Bestimmungen, was die Veränderungen der Fassade angeht, sogar noch härter. Hier schreibt die Stadt oder die Gemeinde sogar die genaue Farbe vor, die bei einem Neuanstrich verwendet werden muss, wenn denn überhaupt etwas an dem Gebäude verändert werden darf. Auch beim neuen Verputz, der durch Risse notwendig geworden ist, ist eine Genehmigung im Vorfeld erforderlich. Im Zweifel könnte das Haus nämlich seinen Status verlieren.
Jedoch fällt in vielen Fällen nicht nur das Äußere des Hauses unter den Denkmalschutz, sondern auch die Gestaltung des Grundstücks. Das umfasst unter anderem die Gestaltung des Gartens. Zum Beispiel sollte man keinen Basketballplatz im Garten eines Fachwerkhauses anlegen, ohne es vorher mit der Denkmalschutzbehörde abgeklärt zu haben.

Gestaltung des Vorgartens

Generell ist der Garten ein komplizierteres Thema. Denn hier ist ebenfalls nicht unbedingt alles erlaubt. Länder und Kommunen machen bestimmte Vorgaben. Außerdem kommt es nicht selten vor, dass eine zu individuelle und originelle Gartengestaltung zu bösem Blut in der Nachbarschaft führen kann.
Da der Vorgarten einer der Hauptfaktoren ist, die das Bild einer Ortschaft prägen, sind die Kommunen häufig auf ein einheitliches Bild aus. Um das zu gewährleisten können sie mit sogenannten Vorgartensatzungen das Erscheinungsbild beeinflussen. Bei vielen Städten und Landkreisen kann man sich online über die entsprechenden Vorgaben bei Bedarf informieren.
Auch bei dem Errichten von Gartenzäunen gibt es passende Richtlinien, die von Ort zu Ort unterschiedlich sind. Manche Vorgaben betreffen das Material, andere schreiben eine bestimmte Maximalhöhe vor. Bei Ordnungswidrigkeiten kann man hier sogar mit einem Bußgeld rechnen.
Hält man sich an die Regeln vor Ort, was die Außengestaltung des Eigenheims angeht, kann man als Hausbesitzer sowohl Streit mit den Behörden, als auch mit der Nachbarschaft vermeiden.