- © pixabay
| © pixabay

Sächsische Wohnraum-Richtlinie und „Woba“-Vorlage

Der Stadtrat wird die Gründung der Dresdner Wohnungsbaugesellschaft
voraussichtlich im März beschließen.

Der November brachte für Dresden zwei wichtige wohnungspolitische Weichenstellungen: Zum einen wurde die neue Landesrichtlinie zur Förderung der Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenem Mietwohnraum beschlossen. Zum anderen gab es das Okay für die Vorlage zur Gründung einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft GmbH & Co. KG.

Der Freistaat plant, mit der neuen Richtlinie, in den nächsten Jahren sachsenweit bis zu 3 500 neue Sozialwohnungen – das entspricht etwa 220 000 Quadratmeter Wohnraum – zu fördern. Dafür stehen bis 2019 insgesamt 140 Millionen Euro zur Verfügung. „Darauf haben wir lange gewartet", sagt Bürgermeisterin Kristin Klaudia Kaufmann. Die Beigeordnete für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Wohnen in Dresden betont, dass es ohne die Förderung nicht gelingen würde, die vorhandenen und absehbaren Bedarfe an bezahlbarem Wohnraum in der Stadt zu decken. Von der Förderung des Freistaats soll auch die neue Dresdner Wohnungsbaugesellschaft profitieren. Die Vorlage für die „Woba" wird nun an Fachausschüsse und Beiräte überwiesen und voraussichtlich am 2. März 2017 auf der Tagesordnung des Stadtrats stehen. Ihr Ziel ist ein stadteigener Wohnungsbestand. Der vdw Sachsen Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Sachsen e.V. begrüßt die Pläne für eine Unterstützung des sozialen Wohnungsbaus in Sachsen. Diese Förderung dürfe aber nicht an den Grenzen der beiden großen Städte Leipzig und Dresden enden, sagte Rainer Seifert, Direktor des vdw Sachsen. (sz-immo)

 

Die Richtlinie tritt nach der Veröffentlichung Mitte Dezember 2016 in Kraft. Sie soll zielgenau in den Städten und Gemeinden zum Einsatz kommen, in denen durch bestimmte Indikatoren ein Bedarf belegt ist. Dazu zählen ein Anstieg der Bevölkerung/Haushalte bei geringerem Wohnraumangebot und einer Leerstandsquote von unter vier Prozent. Außerdem muss der Mittelwert der Angebotsmieten mindestens fünf Prozent über dem sächsischen Durchschnitt liegen und die Mietbelastung höher als der Landesdurchschnitt sein. Die Förderung ist als Zuschuss für Vermieter konzipiert und kann bei Neubau oder Sanierung beantragt werden, sofern die Wohnung 15 Jahre lang Menschen mit Wohnberechtigungsschein für eine deutlich reduzierte Miete überlassen wird. Ziel ist eine Miet reduktion um bis zu 35 Prozent (max. 3,50 Euro) je Quadratmeter. Der Zuschuss entspricht der rechnerischen Mietreduktion über die 15-jährige Belegbindung, wird aber bereits in der Bauphase komplett ausbezahlt. Link: http://www.bauen-wohnen.sachsen.de/ download/Bauen_und_Wohnen/RL_Mietwohnraum. pdf Quelle: PM SMI - Sächsisches Staats - ministerium des Innern, 22.11.2016