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      4. Gerüst aufstellen: Was...
      Autor: sz-immo - am 19.03.2016

      Gerüst aufstellen: Was ist erlaubt?

      Bei der Aufstellung von Baugerüsten ist insbesondere auf die Sicherheit zu achten.

      Ohne Gerüst sind manche Arbeiten an Fassade und Bausubstanz einfach nicht möglich. - © fuxart - Fotolia.com
      Ohne Gerüst sind manche Arbeiten an Fassade und Bausubstanz einfach nicht möglich. (© fuxart - Fotolia.com)

      Vorgaben sollten eingehalten werden, denn jeder Benutzer muss für Schäden aufgrund von unsachgemäßer Errichtung, Erhaltung und Handhabung selbst aufkommen

      Ob groß oder klein, Arbeitsgerüste müssen sicher sein

      Jegliche Art von Baugerüst muss stand- und unfallsicher sein. Gerade beim Selbstbau kommt es jedoch vor, dass riskante bis gefährliche Situationen in Kauf genommen werden – sei es aus Unkenntnis, aus Kostengründen oder aufgrund von Zeitmangel.

      Allgemeingültige Sicherheitsvorschriften

      Einige Vorgaben sind allgemeingültig. So ist bei Arbeiten in einer Höhe von mehr als fünf Metern immer ein sogenanntes Schutzgerüst erforderlich. Übersteigt der Abstand von Boden und Bohle eine Höhe von zwei Metern und ist der Abstand zwischen Gerüstbelag und Bauwerk dazu größer als 30 Zentimeter, muss das Gerüst mit einem zusätzlichen Seitenschutz ausgestattet werden; dieser besteht aus Geländerholm, Zwischenholm und Bordbrett. Die Gerüstbeläge müssen immer entsprechend dicht sowie kipp- und rutschsicher verlegt werden. Bretter oder Bohlen dürfen weder wippen noch seitlich ausweichen und müssen so nahe aneinander liegen, dass keine Gefahr des Hindurchrutschens besteht.

      Spezielle Vorgaben im Überblick

      Anlegeleitern:
      Von Anlegeleitern aus ist das Ausführen kleinerer Arbeiten in einer Höhe von bis zu acht Metern zulässig.
      Die Leitern müssen gegen Abrutschen gesichert sein: Zum einen sollten sie nicht zu steil angestellt werden, zum anderen bedarf es einer rutschfesten, unnachgiebigen Unterlage sowie eines Helfers oder Gegenstandes, der die Leiter hält.

      Auslegergerüste:
      Auslegergerüste unterliegen zwar keiner einheitlichen Höhenvorgabe, dürfen als Schutz- und leichtes Arbeitsgerüst jedoch maximal bis zu einem KiloNewton pro Quadratmeter Lauffläche belastet werden. Zur Herstellung von Auslegergerüsten werden Holz- oder Stahlträger auf der tragenden Rohdecke verankert; bei größeren Gerüsten werden ausschließlich Träger aus Metallrohren verbaut.

      Behelfsgerüste:
      Behelfsgerüste sind bis zu einer Höhe von drei Metern erlaubt.
      Sie bestehen aus zwei Stehleitern und einer Laufbohle. Die Bohle muss bei beiden Leitern auf jeweils zwei gegenüberliegenden Sprossen aufliegen.

      Bockgerüste:
      Bockgerüste dürfen eine Gesamthöhe von drei Metern nicht überschreiten.
      Sie werden aus Holz- oder Stahlböcken und aufliegenden Laufbohlen hergestellt. Dabei dürfen die Böcke einen Maximalabstand von drei Metern zueinander haben. Außerdem ist das Übereinanderstapeln von mehr als zwei Gerüstböcken unzulässig.

      Über sz-immo

      Auf dem Immobilienportal sz-immo.de finden sich alle Angebote und Services aus dem großen Immobilienmarkt der Sächsische Zeitung sowie viele weitere Online-Inserate zu Wohn- und Gewerbeimmobilien. Das umfangreiche redaktionelle Angebot gibt Kauf- und Mietinteressenten zudem nützliche Tipps und Hinweise vom Mietrecht bis zur Finanzierung.

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