- © Wikimediaimages via pixabay
Denkmalschutz kann z.B. bei einem der Radebeuler Weinberghäuser zur Herausforderung werden. | © Wikimediaimages via pixabay

Denkmalschutz – eine echte Herausforderung für Immobilienkäufer

Denkmalschutz ist ein wichtiger Beitrag zum Erhalt von kulturhistorisch bedeutenden Gebäuden und Anlagen auch für nachfolgende Generationen. Doch so schön die Anschaffung einer eigenen denkmalgeschützten Immobilie auch sein mag, sind oftmals eine Vielzahl von Herausforderungen mit ihr verbunden, die die neuen Eigentümer zu bewältigen haben.

Bedeutung des Denkmalschutzes

Der Denkmalschutz spielt eine entscheidende Rolle bei der Erhaltung des kulturellen Erbes. Historische Bauwerke und Anlagen erzählen Geschichten vergangener Epochen und sind wichtige Zeitzeugen unserer Geschichte. Sie prägen ganze Stadtbilder und tragen zur Identität von Regionen bei. Die Einhaltung des Denkmalschutzgesetzes sichert den Bestand von außergewöhnlichen Immobilien sowie Grundstücken und ermöglicht nicht selten auch einen Zugang für die Öffentlichkeit.

Auflagen der Denkmalschutzbehörden können neuen Immobilienbesitzern schnell über den Kopf wachsen. War das Haus doch günstig in der Anschaffung, so warten plötzlich ungeahnte Erfordernisse darauf, umgesetzt zu werden, oftmals verbunden mit erheblichem Zeit- und Kapitalaufwand.

Blumenladen Meissner Altstadt - © kweuffen0 via pixabay
Blumenladen Meissner Altstadt (© kweuffen0 via pixabay)

Herausforderungen bei der Erhaltung historischer Gebäude

Regelmäßig finden sich in betagten Gebäuden altersbedingte Schäden, welche eine umfangreiche Sanierung erfordern. Dazu zählen unter anderem;

  • Feuchtigkeit

  • Schimmel und dessen Ausbreitung

  • Risse im Mauerwerk

  • Absenkungen im Fundament

  • Defekter Stuck und Sandsteingewände

Wichtig dabei ist, sich möglichst frühzeitig durch Begehungen mit fachlicher Unterstützung ein genaues Bild zu machen und in diesem Zuge auch bevorstehende Schäden zu identifizieren. Kaufinteressenten als auch bereits neue Eigentümer sind gut beraten, sich in allen Belangen hinsichtlich denkmalgeschützter Immobilien erfahrener Projektleiter zu bedienen, die die gesetzlichen Auflagen genau kennen und auch für diffizile Problemstellungen passende Lösungen parat halten.

Alte Gemäuer mit technologischen Errungenschaften auszustatten und dabei die geltenden Vorschriften zu beachten, erfordert umfangreiches Fachwissen. In denkmalgeschützte Objekte Energieeffizienz oder Barrierefreiheit zu integrieren, benötigt ein behutsames Vorgehen ohne kosmetische Eingriffe in die Architektur. Zudem ist eine grundlegende Änderung in der baulichen Substanz zu vermeiden. Im Vordergrund steht, die Renovierung und die damit verbundene Nutzungsmöglichkeit so in Einklang mit dem Denkmalschutz zu bringen, dass der historische Charakter möglichst unbeeinträchtigt bleibt.

Rechtliche Aspekte des Denkmalschutzes unbedingt beachten

Die Vorschriften des Denkmalschutzes beschreibt das Denkmalschutzgesetz. Die Sammlung von Auflagen, Anordnungen, Verfügungen und Genehmigungen, allerdings auch klare Verbote sind darin zusammengefasst.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen haben ausnahmslos zum Ziel, bei einer Sanierung den Charakter des Objektes weitestmöglich zu erhalten und Änderungen des Anscheins auszuschließen. Fassaden dürfen beispielsweise nur von innen isoliert werden, obwohl sie lediglich einen Teilaspekt des Gebäudes dokumentieren. Hier ist Vorsicht geboten, da auch die innenliegenden Räume, deren Ausstattung sowie der Grundriss selbst besonderen Schutz genießen können.

In die historische Aussagefähigkeit bezieht die Denkmalschutzbehörde entsprechend auch Ausstattungsdetails wie Türen und Beschläge, Intarsien in Böden, Stuckdecken und Ausmalungen oder auch Vertäfelungen mit ein. Das Vorstandsmitglied der W&L AG, Christoph Straube kennt das aus eigener Erfahrung: „Damals haben wir die Fenster einer historischen Immobilie erneuert, unter dem Aspekt der Energieeffizienz. Leider wies uns die zuständige Denkmalschutzbehörde im Nachhinein an, umgehenden Ersatz durch passende Holzfenster zu schaffen.“

Es ist immens wichtig, sich vorher mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften vertraut zu machen, um nicht in Konflikt mit dem Denkmalschutz zu geraten. Auch empfiehlt sich eine frühe Kooperation mit den zuständigen Behörden. Bauprojektleiter und Denkmalschutzexperten helfen, den mitunter schwierigen Weg durch das Dickicht an Vorgaben zu beschreiten und sorgen dafür, dass alle rechtlichen Anforderungen eingehalten werden.

Schloss Rabenstein - © geoworld via pixabay
Schloss Rabenstein (© geoworld via pixabay)

Finanzierungsmöglichkeiten für Denkmalschutzprojekte

Zur Finanzierung von Denkmalschutzprojekten sind ausreichende liquide Mittel erforderlich. Dennoch bieten sich auch bei geringem Eigenkapital Möglichkeiten, die Sanierung umzusetzen. Eine interessante Option stellt die öffentliche Förderung dar. Viele Städte und Gemeinden respektive deren Behörden bieten Zuschüsse und finanzielle Unterstützung für Denkmalschutzprojekte an. Es lohnt sich ausnahmslos, verfügbare Förderprogramme bereits vor dem Kaufvertragsabschluss zu recherchieren und die erforderlichen Anträge frühzeitig einzureichen.

Der Denkmalschutz bewahrt mit seinen Vorgaben Immobilien und Anlagen von kulturhistorischer Bedeutung. Die teils strengen Auflagen sind allesamt darauf ausgerichtet, architektonische, aber auch soziale, politische und ideologische Entwicklungen vollumfänglich zu erhalten. Wer sich für die Übernahme einer solchen Immobilie entscheidet, sollte bereits vorab wissen, welche fachliche Unterstützung zur Seite steht und welche finanziellen Herausforderungen es zu bewältigen gilt. So endet der Traum vom eigenen „historischen“ Heim nicht in einem Fiasko.