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      Autor: Thessa Wolf - am 21.03.2016

      Das Haus gibt es ohne Gebrauchsanleitung

      Wenn Hans-Jörg Geier gerufen wird, sind die Bau­fehler meist schon passiert. Besser, man würde früher einen Fachmann zurate ziehen, findet er.

      Das Haus gibt es ohne Gebrauchsanleitung. - © industrieblick - Fotolia.com
      Das Haus gibt es ohne Gebrauchsanleitung. (© industrieblick - Fotolia.com)

      Wie baut man ein Haus? Und vor allem: mit wem? Wenn ein Pullover eine fehlerhafte Stelle hat, kann man ihn innerhalb von 14 Tagen zurückgeben. Wenn der Reißverschluss des gekauften Stiefels kaputt ist, repariert ihn der Hersteller auf seine Kosten. Aber wie gibt man ein Haus zurück? Ja, er kenne Fälle, in denen ein Haus-Vertrag rückabgewickelt worden sei, sagt Hans-Jörg Geier vom Bauherren-Schutzbund. Aber das wäre auch nur möglich, wenn Haus und Grundstück von einem Anbieter wären - und es sei zudem äußerst aufwendig. "Also besser: Vorher ganz genau hinschauen und auch den Bauablauf mit offenen Augen begleiten", rät er.

      Fast 40 Prozent der Bauvorhaben in Deutschland laufen heutzutage über Bauträger. Im rechtlichen Sinne ist der Verbraucher dann auch kein Bauherr, sondern ein Käufer. Er leistet also bereits frühzeitig Zahlungen für ein Objekt, welches erst später in sein Eigentum übergeht. Das bedeutet auch: Es kommt auf das - meist sehr umfangreiche - Vertragswerk an. "Da gibt es eine Vielzahl von Details zu beachten, die ein Laie ohne fachkundige Beratung von neutraler Seite meist gar nicht überblicken kann", weiß Hans-Jörg Geier. Dazu gehörten etwa eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch zur Sicherung der Rechte des Erwerbers und zum Nachweis der Bebaubarkeit. Auch eine exakte Bau- und Leistungsbeschreibung müsse enthalten sein. "Da Nebenabreden unwirksam sind, müssen auch Sonderwünsche oder Eigenleistungen konkret und verbindlich im Vertrag niedergelegt und notariell beurkundet werden", sagt der Fachmann und empfiehlt eine Rechtsberatung vor Vertragsunterzeichnung. Was man außerdem wissen müsse: "Laut Werksvertrag nach VOB gibt es eine vierjährige Gewährleistungsfrist." Zur Erklärung: VOB ist die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen. Und wenn keine anderen vertraglichen Regelungen unterschrieben worden sind, muss man das Haus eigentlich auch erst bezahlen, wenn es fertig ist - also je nach mängelfrei erbrachter Leistung in Raten.

      Information
      "Mit dem Bauträger zum Wohneigentum" nennt sich ein Ratgeber des Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB). Diesen gibt es unter www.bsb-ev.de zum Download. Auf der Website finden Interessierte auch Adressen unabhängiger Bauherrenberater in ganz Deutschland. Auch unter www.sachsen-sachverstaendige.de sind Fachleute und Informationen abrufbar.

      "Beim Zuknallen wackelte der Blendrahmen"

      Doch wie findet man überhaupt den passenden Anbieter? "Umschauen", sagt der Bausachverständige. "Am besten ist es natürlich, bei Freunden und Bekannten nachzufragen, die ebenfalls gebaut haben." Aber auch die Referenzobjekte potenzieller Hausanbieter wären eine gute Informationsquelle. "Dabei sollte man nicht nur schauen, was einem momentan gefällt, sondern auch daran denken, dass es auch noch in zehn Jahren gefallen soll", so Hans-Jörg Geier und warnt: "Auf keinen Fall von Schnäppchen-Angeboten locken lassen!" Auch die Bezeichnung "Markenhersteller" sei nicht unbedingt ein Qualitätsmerkmal. "Eine Marke kann jeder entwickeln." Der Fachmann empfiehlt sowohl eine Beratung vor Vertragsabschluss als auch eine baubegleitende Qualitätskontrolle. "Der spätere Besitzer sieht bei der Abnahme nur fertige Oberflächen und nicht, was sich dahinter verbirgt." Und leider werde er als Bausachverständiger meist erst gerufen, wenn der Fehler bereits entstanden sei. So würden Firmen mitunter hochwertige Materialien zusagen und dann minderwertige einbauen. Oder ganz andere Teile wie in dem Fall, bei dem anstatt der zugesagten Dreifachverglasung nur zweifach verglaste Fenster verwendet worden waren. An dieser Stelle verrät der Experte einen einfachen Trick: "Einfach mal ein Feuerzeug ans Glas halten. Spiegelt es sich einmal oder zweimal?" So leicht ist die Überprüfung jedoch nicht immer. Erst vor Kurzem habe er gleich zwei Gutachten über falsch eingebaute Fenster erstellt. "Beim Zuknallen wackelte der Blendrahmen." Selbst wenn es nicht alltägliche Praxis sei, ein Fenster zuzuknallen, müsse ein Bauelement solchen Belastungen dennoch standhalten. Auch in puncto Entwässerung würden häufig Fehler gemacht. "Da läuft das Regenwasser dann nicht vom Haus ab, sondern hinein." Leider würden die wenigsten mit Architekturbüros bauen, bedauert Hans-Jörg Geier. Da gebe es entschieden weniger Beanstandungen. Und wenn doch - dann hafte der Architekt oder der Beratende Ingenieur dafür, und zwar mit seiner Berufshaftpflicht. "Das Haus gibt es ohne Gebrauchsanleitung. Deshalb ist man auf gute fachliche Beratung dringend angewiesen", fasst der Mann vom Bauherren-Schutzbund abschließend zusammen.

      Auf der HAUS® ist Hans-Jörg Geier vom Bauherren-Schutzbund e. V. mit seinem Fachvortrag "Hausangebote und Firmen unter der Lupe" zu Gast.
      Termin: 26.2., 14.30 Uhr im Podium 2 der Via Mobile, BSB-Stand. Via Mobile V12

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