Bauliche Maßnahmen am Fundament
Auch am Fundament können nachträgliche Arbeiten durchgeführt werden.
Erdberührte Bauteile werden häufig in ihrer Bedeutung unterschätzt. Dabei können sich Mängel negativ auf die Haltbarkeit des Überbaus auswirken.
Neben Feuchteschäden kann die Tragfähigkeit eines Fundamentes auch durch Frosteinwirkung oder die Veränderung des Baugrundes beeinträchtigt werden. Unterspülungen, das Absinken des Grundwasserspiegels oder ungleichmäßige Setzungen von Gebäudeteilen können bedenkliche Risse im Mauerwerk zur Folge haben.
Fundament verbreitern
Fundamente haben die Aufgabe, Gebäudelasten aus dem Mauerwerk auf den Baugrund zu übertragen. Wenn sich die Tragfähigkeit des Baugrundes verringert hat, etwa durch Absinken des Grundwasserspiegels oder der Baugrund höhere Lasten tragen muss, so zum Beispiel durch Gebäudeaufstockung, dann ist eine Verbreiterung des Fundaments sinnvoll.
Durch diese Maßnahme wird der Druck auf den Baugrund verringert, indem die wirksame Last des Gebäudes auf eine größere Fläche verteilt wird. Zur Verbreiterung wird durch Unterfangen ein neues Streifenfundament unter das vorhandene Fundament betoniert oder gemauert. Bei Hanglagen kann es dazu erforderlich sein, das neue Fundament als Stahlbeton-Ringgurt auszubilden.
Fundament tieferlegen
Neben der Breite ist auch die Tiefe eines Fundamentes von Bedeutung. Die Fundamentsohle muss auf jeden Fall im frostfreien Bereich liegen, im Allgemeinen zwischen 80 und 120 Zentimeter unter der Geländeoberfläche. Sollte dieser Aspekt beim Hausbau missachtet worden sein, dann kann es auch hier zu Rissbildung kommen. Zur Beseitigung der Schadensursache bietet sich in diesem Fall die Tieferlegung des Fundamentes an.
Ebenso wie bei der Verbreiterung wird auch hier ein neues Fundament durch Unterfangen hergestellt. Für Fundamentsmauerwerk im Frostbereich sind jedoch frostbeständige Steine zu verwenden.