Autor: sz-immo -

Alte Küche in neuem Glanz

Treuer Begleiter.

Es muss nicht immer eine komplett neue Küche sein, oft genügt eine Renovierung der alten Küchenmöbel. - © Alterfalter - Fotolia.com
Es muss nicht immer eine komplett neue Küche sein, oft genügt eine Renovierung der alten Küchenmöbel. (© Alterfalter - Fotolia.com)

Eine neue Küche gehört zu den preisintensivsten Anschaffungen innerhalb eines Haushaltes. Da verwundert es nicht, dass eine Küche oftmals viele Jahre ihre Dienste tun muss. Ist die Küche im Laufe der Zeit unansehnlich geworden und ist dennoch kein zeitnaher Küchenkauf angedacht, können die alte Arbeitsplatte und gegebenenfalls auch Spülbecken, Armatur und einzelne Geräte ausgetauscht sowie die alten Möbel und Wandverkleidungen mit einfachen Mitteln aufgepeppt werden.

Lack oder neue Verkleidung

Bestehen die alten Küchenmöbelfronten aus Melaminharz, kann man sie ohne viel Aufwand in einer neuen Farbe erstrahlen lassen. Neben dem Bekleben mit einer Möbelfolie bietet sich ein Anstrich an.
Sollen die Möbel lackiert werden, so sind die zu bearbeitenden Flächen zunächst zu entfetten und anzuschleifen, bevor eine entsprechende Grundierung und der Lack im Wunschfarbton aufgetragen werden. Zum Entfernen des in der Küche üblichen Fettfilmes kann ein Anlauger verwendet werden.

Das hält noch mal zehn Jahre

Bedacht werden sollte aber immer, dass Lack relativ kratz- und stoßempfindlich ist. Wer eine haltbarere, langfristige Lösung sucht, der sollte überlegen, ob nicht gleich die kompletten alten Möbelfronten durch neue Möbelfronten ersetzt werden sollen. Das lohnt sich natürlich nur, wenn die Korpi noch intakt sind und keine allgemeine Umstrukturierung der Küche gewünscht ist.

Anstrich für den Fliesenspiegel

Wie Möbelfronten aus Melaminharz können auch Fliesen überstrichen werden.
Auch hier gilt: Ein Anstrich weist eine kürzere Lebensdauer auf als ein komplett neuer Fliesenspiegel. Haften die alten Fliesen noch fest am Untergrund, können sie sogar überfliest werden.

Sollen solche Veränderungen in einer Mietwohnung durchgeführt werden, so ist natürlich immer die Erlaubnis vom Vermieter einzuholen.

Rückbau möglich

Ist weder ein Neuanstrich, noch ein Neuverfliesen erlaubt oder gewünscht, so ist es sinnvoll, auf temporäre, rückbaufähige Varianten zurückzugreifen. In diesem Fall kann die entsprechende Fläche mit diversen Materialien verkleidet werden – so zum Beispiel mit Alu- oder Glasplatten.