Buntes Laub gut entsorgt

Schön sieht es aus, das bunte Laub. Wenn es jedoch auf Gehwege fällt, ist es meist ein Ärgernis.  - © Fotos: Thessa Wolf
Schön sieht es aus, das bunte Laub. Wenn es jedoch auf Gehwege fällt, ist es meist ein Ärgernis.  (© Fotos: Thessa Wolf)

Es ist zu spüren und zu sehen: Der Herbst zieht durchs Land. Er bringt Regen und Kälte mit – aber auch viele schöne bunte Blätter. Für Grundstückseigentümer ist das Laub jedoch oft ein Ärgernis. Nicht nur, dass sie es von den öffentlichen Wegen, die an ihr Grundstück grenzen, wegräumen müssen – sie sollen das Ganze auch noch entsorgen.

Hier bietet die Landeshauptstadt Dresden Hilfe an: Bis zum 20. Dezember kann Laub von Straßenbäumen, das auf die von Anliegern zu reinigenden Flächen fällt, bei den von der Stadt betriebenen Wertstoffhöfen und Grünabfallannahmestellen gebührenfrei abgegeben werden. „Bitte entfernen Sie das Straßenbaumlaub rechtzeitig und regelmäßig, da es durchnässt eine Unfallgefahr für Passanten darstellt", appelliert Detlef Thiel, der Leiter des Amtes für Stadtgrün und Abfallwirtschaft, und präzisiert: „Vom Anlieger zu reinigen sind die am Grundstück angrenzenden Straßen, Wege und Plätze sowie alle dazugehörenden Flächen, unter anderem Radwege, Parkbuchten, Schnittgerinne und Baumscheiben, welche nicht oder nur teilweise an die öffentliche Reinigung angeschlossen sind." Zusätzlich dazu werde jegliches Laub von Rosskastanien, das mit der Miniermotte befallen ist, gebührenfrei angenommen. „Dies ist wichtig, um das Überwintern der Miniermottenpuppen zu verhindern und so den Baum vom Krankheitserreger zu befreien", sagt Detlef Thiel. Er erklärt das Prozedere der Stadt: „Das betroffene Laub wird anschließend bei hohen Temperaturen, die bei Eigenkompostierung nicht erreicht werden können, in einer Kompostierungsanlage verwertet." Ein Befall sei an den bereits im Sommer braunen und welken Blättern zu erkennen, informiert der Amtsleiter und weist darauf hin, dass dieser Service der Landeshauptstadt Dresden nur für Privathaushalte und nicht für Hausmeisterdienste und andere gewerbliche Dienstleister gelte.

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