Autor: sz-immo -

Pfandrecht von Umzugsfirmen

Vorsicht ist geboten. Eine Umzugsfirma hat bei Übernahme eines Umzugsauftrages oder einer Einlagerung von Möbeln ein so genanntes Pfandrecht auf die Umzugsgüter, solange die Rechnung nicht bezahlt ist oder es zu Unstimmigkeiten kommen sollte.

Umzugsfirmen können das Umzugsgut einbehalten, wenn Kosten ausstehen. - © Jeanette Dietl - Fotolia.com
Umzugsfirmen können das Umzugsgut einbehalten, wenn Kosten ausstehen. (© Jeanette Dietl - Fotolia.com)

Das Pfandrecht beinhaltet ganz allgemein, dass die Herausgabe der Umzugsgüter verweigert werden kann bis hin zum Verkauf, um Forderungen auszugleichen.

Vertragsprüfung

Es ist sehr zu empfehlen, sich erstens von der Seriosität des Unternehmens zu überzeugen und sich darüber hinaus über den finanziellen Rahmen des Umzuges zu informieren. Auch die Zahlungsmodalitäten und das Verhalten bei eventuellen Mehrkosten sollte unbedingt vertraglich geregelt werden.

Regionale Firmen

Nach Möglichkeit sollte eine Firma vor Ort gewählt werden, bei der sachkundige Ansprechpartner für den persönlichen Kontakt zur Verfügung stehen. So kann gesichert werden, dass bei eventuellen Problemen eine gemeinsame Lösung gefunden wird, weil vom Pfandrecht nur Gebrauch gemacht werden darf, wenn die finanziellen Forderungen berechtigt sind.

Sind die Umzugsbedingungen und die Finanzierung im persönlichen Gespräch und schriftlich geregelt, kann ein unrechtmäßiges Einbehalten der Möbel vermieden werden.