Zum ersten, zum zweiten, zum dritten. Die Immobilienversteigerung
Vielerorts sind Immobilien Mangelware. Werden sie offiziell zum Verkauf angeboten, sind sie häufig binnen Minuten verkauft.
Und selbst dann kann sich der schnellste Käufer noch nicht sicher sein, die Immobilie auch wirklich zu besitzen, denn: Entscheidend ist der Tag der Vertragsunterzeichnung. Erst wenn beide Parteien den Kauf bzw. den Verkauf mit einer Unterschrift bestätigt haben, kann sich der Käufer sicher sein: Jetzt wird er nicht mehr mit mehr Geld oder einem für den Verkäufer attraktiveren Angebot überboten. Apropos bieten Mitten im Gerangel um Immobilien wird auch diese Form des Immobilienkaufs immer beliebter. Die Rede ist von der Ersteigerung bzw. Versteigerung. Wie das funktioniert, verrät dieser Ratgeber.
Das Ersteigern einer Immobilie kann Vorteile haben
... allerdings nur dann, wenn ein Profi am Werk ist oder die Versteigerung bei einem professionellen Auktionsbüro abläuft. Wer beispielsweise bei der Deutschen Grundstückauktionen AG über eine Auktion eine Immobilie ersteigert, profitiert von diesen Vorteilen:
Vorteile für den potentiellen Käufer
Wer an einer Immobilienauktion teilnehmen möchte, profitiert vor allem von einem transparenten Verkaufsprozess und den umfangreichen Dienstleistungen und Serviceangeboten eines professionellen Auktionsbüros.
- Das Portfolio an Immobilien ist vielfältig und bietet jedem Kunden ein umfangreiches Angebot nach individuellen Ansprüchen. In Preissegmenten von 2000 bis 2 Millionen Euro ist für jeden das passende Objekt dabei.
- Das Unternehmen wartet mit 30 Jahren Erfahrung und Erfolg gleichermaßen auf.
- Die Auktionen sind im Voraus bekannt und für den Interessenten gut planbar.
- Die Informationen, die im Vorfeld kostenlos ausgehändigt werden, sind sehr detailliert.
- Die Versteigerungen erfolgen auf einer rechtlichen Grundlage gemäß § 156 BGBund werden von versierten Auktionatoren durchgeführt, die teilweise auch öffentlich bestellt werden. Das bedeutet, dass der Zuschlag nach dreimaligem Aufruf dem Meistbietenden erteilt wird, wodurch es zum rechtsgültigen Vertragsabschluss kommt, der anschließend notariell beurkundet werden muss, da die Schriftform bei Immobilienkäufen vorgeschrieben ist.
- Wer die Idee hegt, die eigene Immobilie versteigern zu lassen, profitiert von der Bewertung durch das Fachgremium.
- Soll beispielsweise eine Inlands- oder Auslandsimmobilieveräußert werden, ist das persönliche Erscheinen am Auktionstag nicht immer möglich. In diesem Fall können Klienten der Versteigerung auch telefonisch, über das Internet oder durch schriftliche Korrespondenz beiwohnen.