Autor: sz-immo -

Bausparen - für wen und wann lohnt es sich? (Pro / Contra)

• Arbeitnehmersparzulage
Die Höhe der Arbeitnehmersparzulage beträgt bei Bausparverträgen 9% auf die getätigten Einzahlungen, maximal jedoch bei 470 Euro pro Jahr und Person - demnach haben Ehepaare also Anspruch auf den doppelten Betrag. Beantragt werden kann die Arbeitnehmersparzulage über die jährliche Einkommenssteuererklärung. Die Bausparkasse stellt zu diesem Zweck jedes Jahr eine Bescheinigung über die Höhe der Einzahlungen der Vermögenswirksamen Leistungen aus, die der Steuererklärung beigelegt wird.

• Wohnungsbauprämie
In erster Linie soll die staatliche Förderung der Wohnungsbauprämie den privaten Wohnungsbau unterstützen - gezahlt wird sie an alle Bürger, die vollumfänglich steuerpflichtig sind und das 16. Lebensjahr erreicht haben. Da es hierbei letztendlich nicht zwangsläufig notwendig ist, ob das Bauvorhaben auch wirklich realisiert wird, profitieren also alle Sparer von der Wohnungsbauprämie. Voraussetzung ist allerdings, dass ein Bausparvertrag abgeschlossen und mit mindestens 50 Euro im Jahr bespart werden muss.

• Vermögenswirksame Leistungen
Grundsätzlich gehören Bausparverträge zu den Vermögenswirksamen Leistungen. Im Genaueren sind darunter Zahlungen des Arbeitgebers zu verstehen, die von diesem freiwillig getätigt werden und vielfach auch im Tarifvertrag festgelegt sind. Auf diese Weise soll es den Arbeitnehmern ermöglicht werden, ein eigenes Vermögen aufbauen zu können.

Eine sichere Finanzierung ist das A und O. - © Hans - pixabay.com
Eine sichere Finanzierung ist das A und O. (© Hans - pixabay.com)

4. Große Flexibilität

Ein weiterer attraktiver Vorteil eines Bausparvertrags ist die Tatsache, dass Anleger bei dieser Form der Immobilienfinanzierung besonders flexibel agieren können. Bei veränderten Umständen lässt er sich in der Regel immer wieder anpassen und dieser Fall kann schneller eintreten als gedacht, denn schließlich wissen viele Anleger bei Abschluss ihres Vertrags noch nicht, wie ihr Leben in 10 oder 20 Jahren aussehen wird. Trotz der vielen Anpassungen bietet der Bausparvertrag gleichzeitig aber auch größtmögliche Sicherheit, denn die garantierten Zinsen und der Anspruch auf das günstige Baudarlehen bleiben nach wie vor bestehen. Mögliche Änderungen innerhalb des Vertrags sind beispielsweise die Erhöhung der Bausparsumme, wodurch Anleger einen größeren Darlehensanspruch realisieren können, ebenso lassen sich aber auch mehrere Bausparverträge zusammenlegen, woraus sich ebenfalls ein höherer Darlehensanspruch ergibt. Auch ein Teilen der Bausparsumme ist machbar, sodass diese nur schrittweise in Anspruch genommen wird. Weitere Anpassungen sind außerdem:

• Ermäßigen der Bausparsumme, sofern diese nicht im vollen Umfang benötigt wird
• Übertragen des Bausparvertrags, wenn der Vertrag selbst nicht genutzt werden kann
• Kündigung des Vertrags - doch Vorsicht, häufig ist hier ein Ruhenlassen des Vertrags sinnvoller
• Vertrag ruhen lassen, wenn Raten vorübergehend nicht aufgebracht werden können

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