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Eine Immobilie mit Bitcoin bezahlen - geht das?

Geht es um die Zahlungsabwicklung, so sind es vor allem Kunden aus China, Brasilien und der Türkei, die vermehrt wissen wollen, ob auch der Bitcoin akzeptiert wird.

Ein weiterer Anbieter, der die Möglichkeit zur Verfügung stellt, Immobilien mit dem Bitcoin bezahlen zu können, ist iFunded. Somit wurde die Immobilien-Investment-Plattform um einen weiteren (sehr zukunftsorientierten) Zahlungskanal erweitert. Zudem befindet sich die spätere Tokenisierung der Objekte schon in Planung.

„Nun ist unsere Plattform auch für Besitzer von Kryptowährungen interessant, die aufgrund der starken Schwankungen den Markt verlassen wollen. Entscheidet man sich für Immobilieninvestments auf iFunded, so gibt es keine Schwankungen, sondern einen festen Zinssatz", so Michael Stephan, Gründer wie auch Geschäftsführer von iEstate, der Betreiberin hinter iFunded. Hier will man also Sicherheit anbieten; wer nämlich direkt in die Kryptowährung investiert oder mit Bitcoin Superstar arbeitet, der muss immer damit rechnen, dass es auch zu einem Verlust kommen kann. Zudem will man mithilfe der Blockchain-Technologie, so der weitere Plan, Mittelsmänner abschaffen, um so Kosten einsparen zu können.

Bitcoin ist kein offizielles Zahlungsmittel

Felix Haas, Unternehmer wie Investor, hat im Dezember 2017 ein ungewöhnliches Inserat veröffentlicht: Haas hat eine Zwei-Zimmer-Wohnung in München, die im Bereich der 550.000 Euro gelegen ist, für 37,8 Bitcoin angeboten. Der Unternehmer wollte zu diesem Zeitpunkt wissen, ob es in Deutschland überhaupt möglich ist, Immobilien gegen Kryptogeld zu handeln. Es meldeten sich durchaus ein paar Interessenten - der Großteil kam aus Asien.

Noch ist der Bitcoin in Deutschland kein offizielles Zahlungsmittel. Folgt man der Ansicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (kurz: BaFin), so ist der Bitcoin eine Rechnungseinheit. Das heißt, es handelt sich um ein mit Devisen vergleichbares Finanzinstrument. Für die Aufseher sind die Coins steuerlich wie rechtlich „privates Geld". Jedoch gehen die Käufer wie Verkäufer bei den Bitcoin-Geschäften aber keinen Kaufvertrag ein - hier wird ein Tauschvertrag geschlossen. Kommen beide Partner zu der Übereinstimmung, dass man die Immobilie gegen Bitcoins tauschen will, so entsteht ein rechtskräftiger Handel.

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