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      am 18.07.2019

      Energie und Wohnungssuche

      Die zu erwartende Höhe der Heizkosten spielt für viele, die eine Wohnung neu mieten oder ein Haus kaufen, eine große Rolle. Der Energieausweis ist dabei eine wertvolle Hilfe.

      Energieausweis ist wichtig für Mieter und Käufer.

      Die Erstellung von Energieausweisen übernehmen zertifizierte Energieberater. - © Unbreakable - Fotolia
      Die Erstellung von Energieausweisen übernehmen zertifizierte Energieberater. (© Unbreakable - Fotolia)

      Der Energieausweis enthält Daten über ein Gebäude, mit denen dieses energetisch eingeordnet und mit anderen Immobilien verglichen werden kann. Darüber kann das Zertifikat auch Empfehlungen über Umbauten und Modernisierungen enthalten, die Immobilien effizienter machen können. Der Ausweis wird für zehn Jahre ausgestellt und ist deutschlandweit einheitlich. Dadurch lassen sich Gebäude auch überregional vergleichen.

      Wer eine Wohnung oder ein Haus vermieten oder verkaufen möchte, benötigt den Energieausweis, um ihn potenziellen Käufern oder Mietern vorzuzeigen. Seit Verschärfung der Energiesparverordnung im Jahr 2014 müssen übrigens bereits in Immobilienangeboten Kennwerte aus dem Dokument auftauchen. Dies sind beispielsweise das Baujahr eines Gebäudes, sein Energiebedarf und die Art der Heizung. Miet- oder Kaufinteressenten muss der Ausweis unaufgefordert bei der Besichtigung vorgelegt werden

      Einfamilienhausbesitzer, die ihre Immobilie nicht verkaufen oder vermieten wollen, benötigen keinen Energieausweis. Für unter Denkmalschutz stehende Gebäude ist seine Erstellung freiwillig.

      Ein Ausweis – zwei Arten

      Der Gebäude-Energieausweis informiert über den Endenergieverbrauch in kWh(m²a) und die Energieeffizienzklasse (von A+ bis H). In einer Farbskala, die von grün über gelb bis rot geht, wird der Endenergieverbrauch des Gebäudes graphisch dargestellt. Im grünen Bereich ist der Energiebedarf normal bis optimal. Durchschnittliche sowie kaum modernisierte Gebäude bewegen sich eher im gelb-roten Bereich.

      Es gibt den Energieausweis als Verbrauchs- oder Bedarfsvariante. Bei Ersterem dienen die Energieverbräuche von drei zusammenhängenden Jahren als Basis für den Energieverbrauchskennwert.

      Bei der bedarfsorientierten Variante wird unabhängig vom Nutzerverhalten der zu erwartende Energiebedarf über ein ingenieurtechnisches Berechnungsverfahren ermittelt. Der bedarfsorientierte Energieausweis ist Pflicht für Wohngebäude bis einschließlich Baujahr 1977 mit bis zu vier Wohneinheiten. Er bezieht Einflüsse wie die verwendete Heiztechnik und die Gebäudesubstanz mit ein. Hier spielen also Faktoren wie Dämmung, Fenster und Bauweise eine Rolle.

      Hilfe vom Experten

      Die Erstellung von Energieausweisen übernehmen zertifizierte Energieberater. Diese Experten sind speziell geschult, was die Energieeffizienz von Gebäuden betrifft. Sie helfen daher nicht nur mit dem Energieausweis, sondern können Immobilien auch zuverlässig auf Herz und Nieren prüfen. Dabei spielen beispielsweise Fragen der richtigen Dämmung, des Verbrauchsverhaltens oder Vorschläge zu energetischen Umbauten eine Rolle. Die Experten wissen auch genau, welche Gebäudeart welche Variante des Energieausweises verlangt.

      Über sz-immo

      Auf dem Immobilienportal sz-immo.de finden sich alle Angebote und Services aus dem großen Immobilienmarkt der Sächsische Zeitung sowie viele weitere Online-Inserate zu Wohn- und Gewerbeimmobilien. Das umfangreiche redaktionelle Angebot gibt Kauf- und Mietinteressenten zudem nützliche Tipps und Hinweise vom Mietrecht bis zur Finanzierung.

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