Treppenhäuser ordnungsgemäß ausstatten
Hindernisse und Stolperfallen vermeiden
In manchen Fällen gestatten es Hausbesitzer den Mietern bestimmte Möbel im Hausflur zu platzieren, wie zum Beispiel kleinere Kommoden oder auch Schuhschränke. Wichtig ist es dabei, dass sie nicht sperrig sind und somit den Durchgang versperren oder als eventuelle Stolperfalle fungieren. Zudem wäre es von Vorteil, wenn diese nicht leicht brennbar sind, um weitestgehend den Brandschutz zu gewehrleisten.
Ein häufig auftretender Streitpunkt zwischen Mietern und Vermietern ist die Frage über das Abstellen von Kinderwägen und Rollatoren im Eingangsbereich des Hausflurs. Sofern diese keinen Fluchtweg blockieren und ebenso wenig andere Mieter beeinträchtigen, besteht das Recht diese dort abzustellen. Es muss in diesem Falle keinem Mieter zugemutet werden, ihre Gehhilfen die Treppen hinaufzutragen. Von dieser Regelung ausgeschlossen sind dagegen Fahrräder, da dafür vorgesehene Fahrradkeller oder Abstellplätze zur Verfügung gestellt werden sollten.
Regelung bei kleineren Gegenständen
Um einen kahlen Hausflur etwas zu verschönern, werden häufig Pflanzen oder Dekorationsgegenstände platziert, die der jeweiligen Jahreszeit oder einem bestimmten Anlass entsprechen. Dabei ist lediglich zu beachten, dass diese möglichst dezent gehalten sind und nicht zu Stolperfallen werden können.
In manchen Fällen werden vorübergehend Zeitschriften und Kataloge oder auch Pakete im Treppenhaus abgelegt. Dies ist nicht rechtswidrig, dennoch muss dafür gesorgt werden, dass sie schnellstmöglich dort entfernt werden. Da Papier und Pappe sehr leicht brennbare Materialien sind, können diese das Eintreten eines Brandes begünstigen oder verschlimmern.
Wenn im Winter bei Schneefall Besen oder Schneeschiebergebraucht werden, dürfen diese nur so im Treppenhaus abgestellt werden, dass sie nicht den Weg versperren. Zudem muss darauf geachtet werden, dass keine Pfützen entstehen, die die Gefahr erhöhen, dass Anwohner ausrutschen und stürzen.
Sollte ein Vermieter einen triftigen Grund dafür sehen, dass ein Mieter seine Nachbarn durch das Platzieren bestimmter Gegenstände im Treppenhaus beeinträchtigt, hat er die Pflicht dazu demjenigen eine Abmahnung zu erteilen. Sollte sich ein Mieter in irgendeiner Form bei der Nutzung des Treppenhauses beeinträchtigt oder gefährdet fühlen, so kann von dem „Erfüllungsanspruch auf Störungsabwehr" Gebrauch machen. In dem Falle ist der Vermieter dazu verpflichtet, die Störfaktoren zu beseitigen und somitdie nötige Sicherheit wieder herzustellen.