Autor: Thessa Wolf -

"Es fehlen qualifizierte Fachleute"

Besonders effizient: die Hybrid-Technologie

Doch auch für jene, die keine Strafen zahlen müssen, verteuert sich das Bauen - bemängeln zumindest Kritiker. "Nicht unbedingt", erwidert Uwe Kluge. Es gebe drei Möglichkeiten, die Anforderungen zu erfüllen: über die Wärmedämmung, über die Technik oder über eine Kombination von beiden. "Wenn ich den neuen Standard mit einer besonders guten Dämmung erreichen will, bringt das natürlich Mehrkosten mit sich." Wer dagegen in moderne technische Systeme investiere, für den werde es nicht zwingend teurer. So sieht Uwe Kluge die Zukunft der Wärmetechnik in der Hybrid-Technologie, hier ist eine Kombination von Brennwertkessel und Wärmepumpe möglich. Die Gas-Ü Brennwert-Technik wird dabei nur genutzt, wenn beispielsweise eine Luftwärmepumpe an sehr kalten Tagen oder bei der Warmwasserbereitung ineffizient bzw. unwirtschaftlich läuft. Das Ganze koste etwa 10.000 Euro, ähnlich viel wie eine Wasser-/Wasser-WärmePumpe. Überhaupt: "Mit einer Wärmepumpe ist es relativ einfach, den geforderten Standard zu erreichen, ebenso mit Pellet- oder Holzhackschnitzelheizungen." Der klassische Gas- oder Öl-Brennwertkessel habe es da schwerer, auch weil das genannte EEWärmG mit beachtet werden muss. Diese müssten somit mit einer unverhältnismäßig großen Fläche an Solartechnik kombiniert werden. "Das macht betriebswirtschaftlich wenig Sinn, es sei denn man setzt auf eine überwiegend solare Beheizung des Hauses mithilfe eines sehr großen saisonalen Wasserspeichers."


Seit dem 1. Januar 2016 gelten für Neubauten die neuen Anforderungen an den Primärenergiebedarf. Festgeschrieben sind diese in der Energieeinsparverordnung (EnEV). Der zulässige Jahres-Primärenergiebedarf vermindert sich und die Dämmqualität der Gebäudehülle erhöht sich um 20 bis 25 Prozent. Der Heizwärmebedarf für Neubauten soll je nach Energieträger zwischen 30 und 50 Kilowattstunden pro Quadratmeter im Jahr liegen. Bei den Altbauten ändert sich nichts. Der Wärmedurchgangskoeffizient einer Außenwand - also das, was an Wärme durch die Wand nach draußen geht - darf dort zum Beispiel nicht größer als 0,24 Watt pro Quadratmeter und Kelvin sein. Ab dem Jahr 2021 müssen dann nach europäischen Vorgaben alle Neubauten im Niedrigstenergiegebäudestandard errichtet werden. Für Neubauten von Behördengebäuden gilt dies bereits ab 2019. Die Energieeinsparverordnung löste einst die Wärmeschutzverordnung (WSchV) und die Heizungsanlagenverordnung (HeizAnlV) ab und fasste beide zusammen. Sie trat ursprünglich im Februar 2002 in Kraft. Die aktuelle Fassung nennt sich alltagssprachlich EnEV 2014.

Weitere Informationen im Internet: www.saena.de oder per Telefon: 0351 4910 3179

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