Worauf Immobilienerben achten sollten

Laut dem Deutschen Institut für Altersvorsorge werden in den Jahren 2015 bis 2024 etwa 3.067 Milliarden Euro in Deutschland vererbt. Experten schätzen, dass 45 Prozent davon in Form von Bargeld oder Wertpapieren den Besitzer wechseln, dicht gefolgt von Immobilien mit 42 Prozent.


Wer eine Immobilie erbt steht zunächst vor vielen Fragen: zum Beispiel ist es ratsam zu prüfen, ob der Verstorbene hohe Schulden hatte, da diese vom Erbe übernommen werden müssen. Desweiteren gilt es
zu klären, ob eine Erbschaftssteuer anfällt und wenn ja, wie hoch diese ist.


Jedoch gilt es zu erwähnen, dass das Erben von Immobilien in den letzten Jahren aufgrund von steigenden Grundstückspreisen deutlich attraktiver geworden ist. Während der durchschnittliche Quadratmeterpreis in Deutschland im Jahr 2000 noch bei 76 Euro lag, kostet er 2020 bereits 213 Euro. Dies entspricht einer Preissteigerung von satten 280 Prozent.

Die geerbte Immobilie richtig absichern

Ist die Immobilie erfolgreich geerbt, so ist es weiterhin wichtig, diese mit einem angemessenen Versicherungsschutz auszustatten. Zum Beispiel kann es sehr hilfreich sein, eine Wohngebäudeversicherung abzuschließen,
denn die einfache Hausratversicherung zahlt beispielsweise bei Wasserschäden lediglich den beweglichen Hausrat wie Möbel und Teppiche oder eine Einbauküche."Wände, Böden und fest installierte Sanitäranlagen wie Toilette oder Badewanne sind davon ausgenommen", so COO und Co-Gründer des Versicherungsmanagers CLARK, Dr. Marco Adelt. Dafür springt die Wohngebäudeversicherung ein.

Außerdem sollte der Zustand, indem sich sie die geerbte Immobilie befindet, kontrolliert werden. Gerade bei älteren Immobilien können hohe Renovierungskosten, die häufig sogar den eigentlichen Wert der Immobilie übertreffen, anfallen.

"Allerdings gilts es zu erwähnen, dass die Wohngebäudeversicherung die Hausratversicherung keinesfalls ersetzt. Beide Versicherungen funktionieren am besten in Kombination", erklärt Adelt weiter. So sind die Eigentümer finanziell vor einer großen Bandbreite an Schadensfällen geschützt.

In der Regel bestehen bei vererbten Immobilien bereits beide Versicherungen. Diese gehen dann automatisch auf die Erbengemeinschaft über. "Trotzdem ist es wichtig, dass eine Kontaktaufnahme mit der jeweiligen Versicherungsgesellschaft erfolgt, um die Einzelheiten zu klären", so Adelt abschließend. (ots)