So hilft der Staat ins Wohneigentum

Jede Immobilie kostet Geld. Gut, dass für Käufer und Bauherren neue Fördertöpfe bereitstehen.

Der Erwerb einer Immobilie ist eine lohnende, aber auch eine kostspielige Lebensaufgabe. Aber: Der Staat reicht dem Bau- oder Kaufwilligen auf vielfältige Art und Weise die Hand. Einerseits, um mehr Menschen ins Eigentum und damit in eine bessere Absicherung zu bringen. Andererseits ist der Umweltschutz eines der wichtigsten Themen der Gegenwart, weshalb er auch eine große Rolle bei den Gesetzesänderungen und Neuerungen bei Fördermitteln spielt. Um zu erreichen, dass der deutsche Gebäudebestand bis 2045 klimaneutral ist, unterstützt der Staat von jetzt an nur noch nachhaltige Immobilienprojekte. Hohe Umweltschutz-Standards sind somit immer ein Muss für die Bewilligung staatlicher Förderung.

Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) unterstützt jetzt wieder den Neubau, die Sanierung sowie den Kauf von energieeffizienten Immobilien. Ob das nun Häuser oder Eigentumswohnungen sind, ist egal. Die neuen KfW-Programme heißen „Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude – private Selbstnutzung“ (297), „Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude“ (298) und „Klimafreundlicher Neubau Nichtwohngebäude“ (299). Gefördert werden der Neubau beziehungsweise der Ersterwerb von Immobilien, die den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 für Neubauten erfüllen. Darüber hinaus müssen die Anforderungen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude“ (QNG) erreicht werden. Das QNG-Siegel gab es bisher schon für Effizienzhäuser der Nachhaltigkeitsklasse (EH NH) bekannt. Das Siegel betrachtet die Summe der Energieeffizienz eines Gebäudes: Umweltfreundlichkeit der Baustoffe, Wärmedämmung, Qualität von Türen und Fenstern, Luftdichte der Gebäudehülle, Einsatz regenerativer Energien im Haus. Wichtig ist auch, ob sich die verwendeten Materialien recyceln lassen. Gefördert werden zwei Standards „Klimafreundliches Wohngebäude“ und „Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG“. Die Voraussetzungen für die neue Förderung:

Klimafreundliches Wohngebäude: Optimierung der Treibhausgasemissionen im Lebenszyklus und durch bauliche und technische Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz sowie Einbindung erneuerbarer Energien, Standard Effizienzhaus 40 (EH 40), keine Nutzung von Wärmeerzeugen auf Basis fossiler Energie oder Biomasse

Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG: Das Gebäude verfügt zusätzlich zu den Anforderungen an „Klimafreundliches Wohngebäude“ über eine Zertifizierung nach dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Plus (QNG Plus) oder Premium (QNG Premium).

Höhe der Förderung: Für Wohngebäude werden bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanziert, maximal aber bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit beim Standard „Klimafreundliches Wohngebäude“ und bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit beim Standard „Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG“

Wichtig für Antragsteller: Für die Beantragung und Baubegleitung ist ein Energieeffizienz-Experte Pflicht. Für die Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG“ muss darüber hinaus eine QNG-Zertifizierungsstelle und ein QNG-Nachhaltigkeits-Berater einbezogen werden. Die Anträge für die beiden Förderstandards können Erstkäufer und Bauherren bei der KfW ab dem 1. März 2023 stellen. Anträge können sowohl von Privatpersonen als auch von Genossenschaften, Unternehmen und Investoren gestellt werden.

Und: Die Programme mit dem Titel „Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude“ stellen die erste Stufe der neuen Bau- und Wohnförderung durch die KfW dar. Als zweite Stufe wurde eine neue Eigentumsförderung für Familien angekündigt, die auch Menschen mit niedrigerem Einkommen den Kauf einer Immobilie ermöglichen soll. Ab Juni 2023 soll sie für Familien mit bis zu 60.000 Euro Jahreseinkommen zu beantragen sein, plus 10.000 zusätzliche Euro für jedes Kind. Förderfähig sind ausschließlich Gebäude mit hoher Energieeffizienzklasse (Effizienzhaus 40).

Auch die Fördermaßnahmen der Bundesländer sollten von künftigen Bauherren beziehungsweise Käufern erfragt werden. Oft werden hierbei Haushalte mit geringerem Einkommen oder mit behinderten Haushaltsmitgliedern auch über die Bundesförderung hinaus unterstützt. Zu beachten ist immer, dass sich manche Fördermaßnahmen nicht mit anderen kombinieren lassen. Man sollte sich hierzu auf jeden Fall rechtzeitig den Rat von Fachleuten suchen, denn nur sie haben in der komplexen deutschen Immobilienförderlandschaft den Überblick. Das kann man beispielsweise bei der KfW tun, bei der Sächsischen Aufbaubank, bei den Wohnförderstellen der Kommunen und oft auch direkt bei den Unternehmen, die Eigenheime und Eigentumswohnungen errichten oder verkaufen. (IMMO)