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Donnerstag, 15. April 2010
Rauchmelder ist nicht gleich Rauchmelder. Rauchmelder können Leben retten, wenn sie rechtzeitig und entsprechend laut Alarm schlagen. Beim Kauf eines Rauchwarnmelders sollte daher auf entsprechende Prüfzeichen geachtet werden. Funktionsweise geprüfter Geräte Geprüfte Rauchwarnmelder alarmieren bereits bei einer geringen Rauchentwicklung mit einer Schallemission von mindestens 85 Dezibel und arbeiten dennoch weitestgehend fehlerfrei – sofern sie entsprechend installiert und gewartet werden. Darüber hinaus melden sich solche batteriebetriebenen Geräte akustisch, wenn die Warnfunktion aufgrund einer unzureichenden Energiezufuhr nicht mehr gewährleistet ist. Hinweise zur Installation Rauchwarnmelder sollten vornehmlich in zentral gelegenen Räumen, in Schlafbereichen und Kinderzimmern angebracht werden. Auch die Küche sollte entsprechend ausgestattet sein. Jedoch bietet sich hier die Installation eines Wärmemelders an, da der aufsteigende Kochdunst Fehlalarme bei optischen Rauchwarnmeldern auslösen kann. Rauchmelder werden in der Regel waagerecht an der Decke als höchsten Punkt eines Raumes angebracht. Bei der Montage im Dachraum eines Hauses sieht das jedoch anders aus. Durch die aufsteigende warme Raumluft bildet sich hier ein Wärmepolster aus. Dieses hindert den Rauch im Falle eines Brandes daran, bis zum Dachspitz vorzudringen. Daher muss der Installationspunkt für den Melder 30 bis 50 Zentimeter unter dem höchsten Raumpunkt liegen. Jedoch darf das Gerät nicht in Schräglage angebracht werden. Unter Umständen findet sich ein geeigneter Dachbalken, an dem der Rauchwarnmelder montiert werden kann. |
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