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Donnerstag, 27. Mai 2010
Wem die neue Anschrift mitgeteilt werden sollte Ein Umzug bedeutet Veränderung. Das betrifft auch die neue Adresse. Damit es nicht zu Problemen kommt, sollte bei der Adressverteilung an alle gedacht werden. Die ersten Anlaufstellen Als Erstes sollte immer das Einwohnermeldeamt über den Umzug informiert werden. Spätestens eine Woche nach dem Einzug muss die neue Adresse beim zuständigen Amt gemeldet werden. Formulare und Informationen sind auf der Homepage des zuständigen Amtes zu finden. Eine Bescheinigung des Einwohnermeldeamtes bzw. die beidseitige Kopie des geänderten Personalausweises dienen als Beweis für den Ortswechsel. Ziehen Fahrzeughalter innerhalb einer Stadt oder Landkreises um, wird die Adresse nur in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 geändert. Wird die Stadt oder der Landkreis verlassen, muss beim Straßenverkehrsamt des neuen Wohnortes ein neues Kfz-Kennzeichen beantragt werden. Zusätzlich werden die Zulassungsbescheinigungen Teil 1 und 2 geändert. Familie, Freunde und Bekannte sollten persönlich oder telefonisch benachrichtigt werden. Über eine Postkarte aus dem neuen Wohnort freut sich garantiert jeder. Auf der kann dann z.B. schon zur Einzugsfete eingeladen werden. Der Arbeitgeber sollte ebenfalls persönlich über den Wohnortwechsel informiert werden. Selbstständige, die mit ihrem Firmensitz umziehen, sollten noch vor dem Umzug den Kundenstamm aufklären. Versicherungen und Krankenkassen sind mit der Bescheinigung des Einwohnermeldeamtes oder der Kopie des geänderten Personalausweises zu benachrichtigen. Ein Anruf beim Kundencenter ist notwendig, da z.B. die Hausratversicherung geändert werden muss oder eine neue Krankenkarte benötigt wird. Banken werden über den Umzug mit standardisierten Formularen, die eine Unterschrift benötigen per Brief oder persönlich informiert. Umzüge sind ideale Gelegenheit, um über einen Bankenwechsel nachzudenken. Oft verbessern sich Konditionen oder der Service bei Banken im neuen Wohnort. Telefon-, Internet- und TV-Kabelanschlussanbieter muss die neue Adresse gemeldet werden. Auch hier lohnt es sich, nach günstigeren Anbietern zu schauen. Die Anschlüsse in der neuen Wohnung sollten schnellstmöglich gemeldet werden, um lange Wartezeiten zu umgehen. Nicht vergessen werden darf der Mobilfunkanbieter, damit Rechnungen auch das neue zu Hause erreichen. Bei der GEZ wird die neue Adresse über ein Onlineformular geändert. Um das Zeitschriftenabonnement umzumelden, reicht oft ein Anruf beim zuständigen Verlag. Vergessen werden dürfen auf keinen Fall die Versorgungswerke für Strom, Gas und Wasser. So nach und nach weiß jeder Bescheid Bleiben die Sprösslinge in der alten Schule bzw. im Kindergarten, ist es auch hier wichtig, für Notfälle die neue Adresse anzugeben. Vereine, Clubs oder Fitnessstudios sollte die neue Adresse mitgeteilt werden, um z.B. Vereinszeitschriften weiterhin zu erhalten. Wenn die Mitgliedschaft aufgrund des Ortswechsels gekündigt werden muss, sollte die Umzugsklausel gelesen werden. Liegt der neue Ort mehr als 50 km entfernt, können solche Verträge oft sofort gekündigt werden. Ein Einschreiben mit der Kopie des neuen Personalausweises und der Bankverbindung für die Rückerstattung schon gezahlter Beiträge ist ausreichend. Das Finanzamt braucht nur über den Ortswechsel informiert zu werden, wenn noch Mitteilungen erwartet werden. Ein Brief ist völlig ausreichend, allerdings darf die Angabe der Steuernummer nicht vergessen werden. Spätestens bei der nächsten Einkommenssteuererklärung erhält das Finanzamt automatisch die neue Adresse. Des Weiteren sind Versandhändler, Internetbörsen und Dienstleister wie z.B. Rechtsanwälte und Steuerberater über die neue Anschrift zu benachrichtigen, sofern der Kontakt noch erwünscht ist. Auch die Post hilft mit Um weiterhin die Post zu erhalten, sollten Nachbarn bzw. der Hausmeister die neue Adresse erhalten. Auch der Postnachsendeservice kann in Anspruch genommen werden. Einfach online das entsprechende Formular ausfüllen und die Post findet garantiert den Weg ins neue zu Hause. |
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