Autor: sz-immo -

Fundament fürs eigene Know-how: Basiswissen zur Immobilienfinanzierung

Der Erwerb oder Bau einer Immobilie ist für viele Bundesbürger erklärtes Lebensziel - gerade auch vor dem Hintergrund günstiger Zinsen bei der Finanzierung. Wenn es aber um die konkrete Planung und Umsetzung geht, macht sich bei vielen Bau- und Erwerbswilligen Unsicherheit breit: Wie kann man die Fülle an Informationen bei der Immobilienfinanzierung am besten kanalisieren und verarbeiten? Hierzu an dieser Stelle nun ein paar Basics zu so fundamentalen Themen wie Bausparvertrag, Wohn-Riester und das KfW-Wohneigentumsprogramm.

Fundament fürs eigene Know-how: Basiswissen zur Immobilienfinanzierung - © AlexanderStein - pixabay.com
Fundament fürs eigene Know-how: Basiswissen zur Immobilienfinanzierung (© AlexanderStein - pixabay.com)

Kennen Sie eigentlich "Wohn-Riester"?

Wer bereits in eine Riester-Rente investiert oder für diese private Altersvorsorge förderfähig ist, hat die Möglichkeit, diese zum Finanzieren von Wohneigentum zu nutzen. Es können bis zu 75 Prozent - alternativ auch 100 Prozent - des angesparten Guthabens aus dem Riester-Vertrag herausgezogen werden, um es als Eigenkapital zu nutzen. Der entnommene Betrag muss dabei nicht wieder in den Riester-Vertrag zurückgezahlt werden. Zusätzlich ist es möglich, steuerlich geförderte, zertifizierte Bauspar- beziehungsweise Darlehensverträge abzuschließen: Wenn vier Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens in eine dieser Vertragsarten getilgt oder eingezahlt werden, gibt es vom Staat pro Jahr mindestens 154 Euro Zulage. Auch machen sich die Beiträge steuerlich mindernd bemerkbar.

Klassiker: der Bausparvertrag

Mit einem abgeschlossenen Bausparvertrag kann man in den Genuss günstiger Konditionen bei Darlehen kommen. Während des Ansparens zahlt man Beiträge bis zu einem Mindestguthaben ein. Dabei ist es möglich, ganz nach persönlichem Belieben die Beträge reduzieren oder erhöhen, um das Mindestguthaben früher oder später zu erreichen. So steuert man selbst, wann Eigenkapital und Darlehen zur Verfügung stehen. Wenn das Mindestguthaben dann bereit steht, wird die Differenz zur Bausparsumme als Darlehen zur Verfügung gestellt. Innerhalb des Tilgungszeitraums wird es zurückgezahlt, wobei Sondertilgungen theoretisch möglich sind. Außerdem kann man sich seinen Bausparvertrag vom Staat fördern lassen. Paare mit einem gemeinsamen Einkommen bis zu 51.200 Euro oder Ledige mit einem Jahreseinkommen bis zu 25.600 Euro erhalten eine jährliche Wohnungsbauprämienförderung in Höhe von 8,8 Prozent - bis zu einem Gesamtbetrag von 1.024 beziehungsweise 512 Euro.

Interessante Förder-Option: das KfW-Wohneigentumsprogramm

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet privaten Bauherrn ein facettenreiches Angebot an Förderungen. Das Wohneigentumsprogramm kombiniert Darlehen mit attraktiven Konditionen von Privatbanken und eigenen Mitteln, zum Beispiel zur Förderung erneuerbarer Energien, zum ökologischem Bauen oder Ähnlichem.

Weitere Infos zum Thema "Eigenheim-Finanzierung" gibt es bei den meisten Finanzdienstleistern wie beispielsweise Swiss Life oder den Beratern von Sparkassen und Banken.