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Donnerstag, 6. Mai 2010
Außenfenster und -türen sollten mit dem Gesamtbild eines Gebäudes harmonieren Die Herstellung neuer und das Vergrößern vorhandener Fenster- und Türöffnungen in den Außenwänden eines Hauses sind Maßnahmen, die nicht nur aus den Aspekten Bautechnik und Budget heraus, sondern auch hinsichtlich baurechtlicher und architektonischer Grundsätze ausreichend geplant werden sollten. Fenster sollten zu einem Haus passen – egal, ob es sich hier um einen Neu- oder Bestandsbau handelt. Ungünstig proportionierte oder platzierte Fenster und Türen sowie konträre Fensterformen können das Gesamtbild eines Gebäudes geradezu verunstalten. So ist immer darauf zu achten, dass sowohl das Größenverhältnis zwischen Fenster- und Fassadenfläche sowie zwischen Fenster und Rahmenbreite als auch die Ausrichtung der Fensterformate architektonischen Gestaltungsgrundsätzen folgt. Stehende Fenster mit Fensterteilungen und schmalen Rahmen werden im Allgemeinen als angenehm empfunden, während große, liegende Fenster mit breiter Rahmung und ohne Untergliederung eher klobig wirken. Rechtliche Absicherung Darüber hinaus muss erst geprüft werden, ob entsprechende Vorhaben überhaupt baurechtlich vertretbar sind, denn die Herstellung und Änderung von Fenster- und Türöffnungen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig. Neue Öffnungen, die nahe der Grundstücksgrenze liegen sollen, erhalten eine Baugenehmigung nur unter der Maßgabe bestimmter Auflagen. |
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